Anschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
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*: Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung ''Aussonderung'' ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen). | *: Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung ''Aussonderung'' ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen). | ||
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Im Sinne der [[Wirtschaftlichkeit]] und [[Sparsamkeit]] zu der [[StuRa]] verpflichtet ist, sollte geprüft werden eine ''Wirtschaftlichkeitsuntersuchung'' durchzuführen. Das kann (sollte) auch das (nachweisliche) Vergleichen von Angeboten beinhalten. | |||
Gemäß [[FO]] haben wir uns das selbst für [[Anschaffung]]en für ab 150 € auferlegt.<!-- Sicherlich gibt es einen Grund für diese Dimensionierung. Wo kommt sie her? Das würde sicherlich vieles Nachfolgendes erklären. --> | |||
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=== Inventarisierung === | === Inventarisierung === | ||
Eingangs sollte sich die Frage gestellt werden, ob eine Inventarisierung notwendig ist oder ob eine Inventarisierung zweckmäßig erscheint. Bei [[Locher]]n und [[Tacker]]n kann das bezweifelt werden. | |||
Grundsätzlich gilt, dass alles ab 410 €<!-- Da ist auch festgelegt, ob das mit oder ohne [[MwSt]] ist. --> (keine [[#geringwertige Wirtschaftsgüter]] mehr) zu inventarisieren ist.<!-- siehe [[SäHO]] bzw. [[VwV SäHO]] --> | |||
== [[geringwertige Wirtschaftsgüter]] == | == [[geringwertige Wirtschaftsgüter]] == |
Version vom 27. März 2016, 03:59 Uhr
Ablauf
- Antrag (an passender Stelle) stellen
- eventuell exemplarische Angebote einholen
- (zustimmenden) Beschluss fassen (lassen)
- konkrete (passende) Angebote einholen (#Angebotsvergleich)
- (begründete) Auswahl treffen
- Beschaffung
- Bestellung auslösen
- Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
- Ware entgegennehmen
- Ware unverzüglich prüfen
- #Inventarisieren
- in Betrieb nehmen
Quellen
besondere Quellen
- Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden
- Technische Universität Dresden#Aussonderung für #Gebrauchtes von der TU Dresden
- Dezernat Haushalt und Controlling/Vermögensverwaltung HTW Dresden für #Gebrauchtes von unserer HTW Dresden
Gebrauchtes
Gebrauchtes von unserer HTW Dresden
Auch unserer Hochschule gibt gebrauchte Mobilien weiter, wenn sie an einer Stelle nicht mehr gebraucht werden.
Gebrauchtes wird sogar direkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studentinnen und Studenten verkauft.
Das Spektrum der Gegenstände erstreckt sich von Mobiliar bis hin zu Messgeräten aus dem Laborbereich.
Gebrauchtgerätebörse HTW Dresden
Es gibt eine sogenannte Gebrauchtgerätebörse. Sie wird als Datei verwaltet. Dazu wird immer wieder (etwa monatlich) eine Datei angepasst und (hochschulintern) auf der Website HTW Dresden veröffentlicht.
Der Weg zum Navigieren ist:
- Startseite ---> Intern ---> Haushalt/Controlling ---> Inventarisierung ---> Überschrift Aussonderung / Verschrottung ---> Gebrauchtgerätebörse (Link zur PDF)
Gebrauchtes von der TU Dresden
Bei der TU Dresden#Aussonderung wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
- Umsetzung / Verkauf
- Es handelt sich um Gegenstände, die an der bisherigen Stelle nicht mehr benötigt werden, jedoch noch Wert besitzen. Bei Bedarf anderer Stellen, etwa innerhalb der TU Dresden werden sie umgesetzt (an andere Stelle verbracht) werden. Wohl müsste auch unsere HTW Dresden und ihre Studentinnen- und Studentenschaft Bedarf zur Umsetzung als andere Körperschaft öffentlichen Rechts (des Freistaates Sachsen) anmelden können und folglich als Umsetzung erhalten können. Ob überhaupt Geld für den "Kauf" (Wert an"Anschaffung") erhoben werden muss und wie dieser ermittelt wird, ist nicht bekannt.
- Aussonderung / Umsetzung
- Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung Aussonderung ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen).
Angebotsvergleich
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu der StuRa verpflichtet ist, sollte geprüft werden eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das kann (sollte) auch das (nachweisliche) Vergleichen von Angeboten beinhalten.
Gemäß FO haben wir uns das selbst für Anschaffungen für ab 150 € auferlegt.
Inventar
Inventarisierung
Eingangs sollte sich die Frage gestellt werden, ob eine Inventarisierung notwendig ist oder ob eine Inventarisierung zweckmäßig erscheint. Bei Lochern und Tackern kann das bezweifelt werden.
Grundsätzlich gilt, dass alles ab 410 € (keine #geringwertige Wirtschaftsgüter mehr) zu inventarisieren ist.