E-Voting: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. März 2018, 05:35 Uhr
E-Voting ist die Implementierung einer Stimmabgabe auf elektronischen Wege.
Vergesst E-Voting für Wahlen(!), da zur Zeit (2011) keine Verfahren bekannt sind eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen zu garantieren. Es wäre aber ein nettes Werkzeug um Abstimmungen vorzubereiten und einen Konsens (z.B. bzgl eines Antragstextes) zu finden (welcher dann in einer Wahl enden kann). Klarstellung zum Thema Wahl:
- Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
- Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. [1]
Mit der zunehmenden Forschung und Anwendung der Verfahren block chain kann zur Zeit (2018) zunehmend über "das Experiment" - etwa für die Wahl der studentischen Selbstverwaltung nachgedacht werden.
Software[Bearbeiten]
- LiquidFeedback
- Adhocracy
- Debian Voting System
- Fedora Voting
- vote
- votorola
- Follow My Vote
- uPort ID
- Ethereum: Deploy on a Private Blockchain
- DemocracyOS
Idee[Bearbeiten]
Wir sind an einer Hochschule - mutmaßliche Stätte von Innovation und Experimenten - und bei uns finden Wahlen statt, deren Ausgang nicht weltbewegend ist. (Teilweise führen wir Wahlen durch, wo bereits der Erhalt einer einzigen Stimme wahlentscheidend legitimierend ist und zugleich die Kandidierenden mindestens die eine Stimme selbst abgegeben können. (Traurig, aber wahr.))
Gar haben wir eine Fakultät Informatik/Mathematik. Da kann doch was gehen, oder? Rechentechnik gibt es auch.
Im Falle des Willens des StuRa und einer "Duldung" durch die Hochschulleitung bräuchte es auch eine gewisse "juristische" Begleitung. All dies erscheint machbar.
Sonstiges[Bearbeiten]
An unserer HTW Dresden ist es beispielsweise möglich, dass Kandidaturen für Wahlen zu den Organen der Hochschule auch per Mail an die Wahlleitung HTW Dresden eingereicht werden. Elektronisch signiert sollen (dürfen) die Mails jedoch nicht sein. Bei Angabe einer anderen Identität, technisch nahezu problemlos möglich , kann so jede Studentin oder jeder Student vorgeschlagen werden. Bedenklich ist das, sollte es nicht dem Willen der oder dem Vorgeschlagenen entsprechen. Die Wahl müsste womöglich wiederholt werden.
Siehe auch[Bearbeiten]
- wikipedia:de:elektronische Stimmabgabe
- Urteil des BVG: 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07
- BVG Pressemitteilung Nr. 19/2009 vom 3. März 2009: Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig
- podcast: CRE 128: Wahlrecht und Wahlsysteme (mp3)
- Beipiel aus Indien: Computer vs. Papier
- Finnisches Verfassungsgericht stampft elektronische Wahlen ein
- Österreich: Verfassungsgerichtshof hebt E-Voting auf
- Wahlcomputergutachten des CCC