Semesterbeitrag: Unterschied zwischen den Versionen

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== Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft ==
== Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft ==
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]].
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]].
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft ===
Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger [[Beitragsordnung]] nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine [[#Projekt Härtefallordnung | Härtefallordnung]] möglich.


== Beitrag für das [[Semesterticket]] ==
== Beitrag für das [[Semesterticket]] ==
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]].
Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen [[Beitragsordnung]].


=== [[Semesterticket#Befreiung und Rückerstattung | Befreiung / Rückerstattung]] ===
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Semestertickets ===
Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß [[Beitragsordnung]] möglich und vorgesehen.


== Beitrag für das [[Studentenwerk Dresden]] ==
== Beitrag für das [[Studentenwerk Dresden | Studentenwerk]] ==
Dieser Beitrag ergibt sich aus der [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden].
Dieser Beitrag ergibt sich aus der [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden].


=== Befreiung und Rückerstattung ===
=== [[#Befreiung oder Rückerstattung | Befreiung oder Rückerstattung]] des Anteils für das Studentenwerk ===
Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung ist insbesondere gemäß § 4 [http://www.studentenwerk-dresden.de/docs/wirueberuns/stuwe_beitragsordnung.pdf Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden] möglich.
 
==== Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk ====
Darüber hinaus besteht beim [[StuRa TU Dresden]] die Möglichkeit des Verzichts auf diesen Anteil. Grundlage hierfür ist eine Härtefallordnung. Eine derartige hat unserer [[StuRa]] nicht, aber könnte [[#Projekt Härtefallordnung | diese gleichermaßen oder ähnlich erstellen]].


= Verfahren =
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== Einzug ==
== Einzug ==
Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden [[#Anteile | Anteilen]], des Beitrages wird von der [[Verwaltung HTW Dresden]] bei der [[Rückmeldung]] eingezogen.
Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden [[#Anteile | Anteilen]], des Beitrages wird von der [[Verwaltung HTW Dresden]] bei der [[Rückmeldung]] eingezogen.
== Befreiung oder Rückerstattung ==
Der Verzicht auf die einzelnen [[#Anteil | Anteile]] ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für
* [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft | die Studentinnen- und Studentenschaft]]
* [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semestertickets | das Semestertickets]]
* [[#Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk | das Studentenwerk]]
=== mögliche Änderungen ===
==== Projekt [[Härtefallordnung]] ====
[[Kategorie:Einnahmen]]
[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Studentenwerk]]

Version vom 1. März 2010, 20:40 Uhr

Allgemeines

Grundlage

Der Semesterbeitrag besteht aus mehreren Anteilen.

Anteile

Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für die Studentinnen- und Studentenschaft

Auf diesen Anteil des Beitrages kann nach gegenwärtiger Beitragsordnung nicht verzichtet werden. Eine Änderung wäre durch eine Härtefallordnung möglich.

Beitrag für das Semesterticket

Dieser Beitrag ergibt sich aus der eigenen Beitragsordnung.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Semestertickets

Ein Verzicht auf diesen Anteil ist auf Antrag gemäß Beitragsordnung möglich und vorgesehen.

Beitrag für das Studentenwerk

Dieser Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden.

Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Eine Befreiung vom Anteil ist nicht möglich. Jedoch der Verzicht auf diesen Anteil in Form der Rückerstattung ist insbesondere gemäß § 4 Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden möglich.

Sonderreglung zur Befreiung oder Rückerstattung des Anteils für das Studentenwerk

Darüber hinaus besteht beim StuRa TU Dresden die Möglichkeit des Verzichts auf diesen Anteil. Grundlage hierfür ist eine Härtefallordnung. Eine derartige hat unserer StuRa nicht, aber könnte diese gleichermaßen oder ähnlich erstellen.

Verfahren

Einzug

Die Höhe, abhängig von den zu zahlenden Anteilen, des Beitrages wird von der Verwaltung HTW Dresden bei der Rückmeldung eingezogen.

Befreiung oder Rückerstattung

Der Verzicht auf die einzelnen Anteile ist abhängig vom von der Reglung der Ordnung auf deren Grundlage der jeweilige Anteil für

mögliche Änderungen

Projekt Härtefallordnung