Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. | * Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben. | ||
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa. |
Version vom 19. März 2010, 18:29 Uhr
Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung
- Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
- Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.