StuRa:FSR MV:Akkreditierung/FaTaMa 2011: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 18:17 Uhr
Inhalte[Bearbeiten]
- wer hat schon akkreditiert
- Akkreditierungspool
- allgemein Vortrag über Akreditierung
Bolongna-Prozess[Bearbeiten]
- Qualitätssicherung
- 1991 erste Bologna Konferenz
- Strukturen mussten geschaffen werden, damit die Ziele (Vergleichbarkeit...) auch umgesetzt werden
- Akkreditierungssystem kann nur überprüfen, ob Mindeststandards eingehalten sind
- QM Systeme müssen ausgebaut werden
- Mobilität
- Lebenslanges Lernen
- Soziale Dimension
- Studienstruktur
- Anerkennung von Studienleistungen
- Qualifikationsrahmen
Mobilität[Bearbeiten]
Vertikale Mobilität[Bearbeiten]
- Mobilität zwischen Abschlüssen
- Probleme hier mit verschiedenen Inhalten
Horizontale Mobilität[Bearbeiten]
- Auslandssemester, Wechsel der Uni im Semester
Studienstruktur[Bearbeiten]
- Umsetzung als Bachelor-/Mastersystem
Zulassung[Bearbeiten]
- Vorleistungsordnung wo drinsteht, was du haben musst
- es fehlt eine einheitliche Regelung
- Rahmenbedingungen auf -bundes- oder Landesebene müssen gesetzt werden
Lebenslanges Lernen / Qualifikationsrahmen[Bearbeiten]
- jeder kann sic im laufe seines Lebens bildungstechnisch nochmal Umorientieren
Relevante Gremien[Bearbeiten]
(png organigramm einfügen)
- KMK
- zersplitter sich in die Kultusministerkonferenz der Länder
- überschaubare Einzelgänge der einzelnen Länder
- zersplitter sich in die Kultusministerkonferenz der Länder
- HRK - Mitgliederverband ( dadurch Freiwillige Mitgliedschaft der Hochschulen)
- kritisch zu sehen HRK oft gleichgesetzt mit Stimme der Hochschule
- HRK hat Bolognazentrum -> schuldig am Bolognareader
- Akkreditierungspool
- erstellt Akkreditierungsvorgaben
- es ist nicht zulässig, das bei Akkreditierung die Zahl der Kredits für Modul vorgegeben werden
- fzs
- nur sehr geringer Anteil der Studierenden ist in dt. dort organisiert
- kommt einem Bundesweitem Dachverband der Studierenden am nächsten
relevante Dokumente[Bearbeiten]
- Bologna-Folgekonferenz
- Europäische BildungsministerInnenkonfernz
- Qualifikationsrahmen für europäische Hoschulabschlüsse
- EQR
- Lissabon-Konvention
- Regelt Anerkennung von Studienleistungen
- Richtlinien zur Qualitätssicherung
- KMK
- BMBF
- Akkreditierungsrat
- Bildungsministerien der Länder
Diskussion des Workshops/ Klärung von Fragen[Bearbeiten]
Wie häufig muss akkreditiert werden ???
- länderabhängig
- bei Einführung, nach 5 Jahren, danach alle 7 Jahre
- es können aber auch kürzere Fristen gegeben werden
Master/Diblom/Bachelor[Bearbeiten]
- nur als mehrstufiges Modell möglich, also Diplom/Master, Bachelor-/Master