Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[studentisches Engagement]]
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* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]]


[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Organ]]
[[Kategorie:Organ]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 11:20 Uhr

Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:

Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.

Ablehnung der Mitwirkung[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]