Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 11:20 Uhr
Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:
- Senat (und seinen Kommissionen)
- Fakultätsrat (und seinen Kommissionen)
- StuRa (und seinen Ausschüssen)
- Fachschaftsrat
Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.