StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. | # Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder. | ||
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# Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. | # Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen. |
Version vom 22. April 2010, 16:14 Uhr
Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Geschäftsordnung stehen.
Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung durch den Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung.
Dazu ergänzend wird eine Begründung und eine Erklärung erstellt.
§ Ordnungen
- Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
- Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
- Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.