Unfallversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland gesetzlich unfallversichert]. | Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Unfallversicherung sachsenweit] [http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland gesetzlich unfallversichert]. Es ist die [[Unfallkasse Sachsen]] zuständig. | ||
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Version vom 14. Mai 2010, 00:12 Uhr
Studentinnen und Studenten sind für alle Tätigkeiten des regulären Hochschulbetriebes sachsenweit gesetzlich unfallversichert. Es ist die Unfallkasse Sachsen zuständig.
Grenzfälle
Lehrveranstaltungen außerhalb der HTW Dresden
Studierende, die im Rahmen einer in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallenden Lehrveranstaltung unter Leitung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, beispielsweise Aufmaßarbeiten und ähnliche, an nicht zur Hochschule zählenden Gebäuden durchführen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für die mit der Lehrveranstaltung verbundenen unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit.