Prüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(angelegt) |
(Ergänzungen) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. | Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage des [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[Dezernat_Studienangelegenheiten | Dezernat Studienangelegenheiten]] einsehbar sein. | ||
[[Kategorie:Ordnung]] |
Version vom 15. Mai 2010, 13:57 Uhr
Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage des Prüfungsausschuss. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom Senat beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im Dezernat Studienangelegenheiten einsehbar sein.