Prüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest.
Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage des [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[Dezernat_Studienangelegenheiten | Dezernat Studienangelegenheiten]] einsehbar sein.
 
[[Kategorie:Ordnung]]

Version vom 15. Mai 2010, 13:57 Uhr

Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage des Prüfungsausschuss. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom Senat beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im Dezernat Studienangelegenheiten einsehbar sein.