Härtefallordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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= § 1 Zuständigkeit =
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Das [[Semesterticket]] macht einen Grossteil des [[Semesterbeitrag]]s aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung.
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= § 3 Verfahren =
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Version vom 17. Mai 2010, 22:24 Uhr

Ausführungen und Erläuterungen zur Härtefallordnung

§ 1 Zuständigkeit

Das Semesterticket macht einen Grossteil des Semesterbeitrags aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

§ 3 Verfahren

§ 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses

§ 5 Antrag

§ 6 Änderung