StuRa:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (§ 1 Zuständigkeit - StuRa Beitrag) |
|||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
= § 1 Zuständigkeit = | = § 1 Zuständigkeit = | ||
Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten | Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles. | ||
= § 2 Aufgaben und Pflichten = | = § 2 Aufgaben und Pflichten = |
Version vom 17. Mai 2010, 22:24 Uhr
Hier soll eine entsprechende Ordnung erstellt werden.
§ 1 Zuständigkeit
Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.