StuRa:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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K (§ 1 Zuständigkeit - StuRa Beitrag)
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= § 1 Zuständigkeit =
= § 1 Zuständigkeit =
Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten der studentischen Beiträge zum Semesterticket beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.
Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.


= § 2 Aufgaben und Pflichten =
= § 2 Aufgaben und Pflichten =

Version vom 17. Mai 2010, 22:24 Uhr

Hier soll eine entsprechende Ordnung erstellt werden.

Begründung

§ 1 Zuständigkeit

Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

§ 3 Verfahren

§ 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses

§ 5 Antrag

§ 6 Änderung