Härtefallordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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= § 1 Zuständigkeit =
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Das [[Semesterticket]] macht einen Grossteil des [[Semesterbeitrag]]s aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung.
Das [[Semesterticket]] macht einen Grossteil des [[Semesterbeitrag]]s aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung. Zur Entlastung könnte der StuRa ein (zinsloses) Darlehen genehmigen, dessen Rahmenbedingungen noch festzulegen sind. Im äußersten Härtefall könnte der StuRa als Vertreter der Studierendenschaft solidarisch auch die Beiträge übernehmen um ein Studium zu ermöglichen.


= § 2 Aufgaben und Pflichten =
= § 2 Aufgaben und Pflichten =

Version vom 17. Mai 2010, 22:28 Uhr

Ausführungen und Erläuterungen zur Härtefallordnung

§ 1 Zuständigkeit

Das Semesterticket macht einen Grossteil des Semesterbeitrags aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung. Zur Entlastung könnte der StuRa ein (zinsloses) Darlehen genehmigen, dessen Rahmenbedingungen noch festzulegen sind. Im äußersten Härtefall könnte der StuRa als Vertreter der Studierendenschaft solidarisch auch die Beiträge übernehmen um ein Studium zu ermöglichen.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

§ 3 Verfahren

§ 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses

§ 5 Antrag

§ 6 Änderung