StuRa:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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K (§ 1 Zuständigkeit - StuRa Beitrag)
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= § 2 Aufgaben und Pflichten =
= § 2 Aufgaben und Pflichten =
# Die Mitglieder des Härtefallausschusses verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.
= § 3 Verfahren =
= § 3 Verfahren =
= § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses =
= § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses =

Version vom 17. Mai 2010, 22:33 Uhr

Hier soll eine entsprechende Ordnung erstellt werden.

Begründung

§ 1 Zuständigkeit

Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

  1. Die Mitglieder des Härtefallausschusses verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.

§ 3 Verfahren

§ 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses

§ 5 Antrag

§ 6 Änderung