StuRa:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Mai 2010, 22:33 Uhr
Hier soll eine entsprechende Ordnung erstellt werden.
§ 1 Zuständigkeit
Der Härtefallausschuss entscheidet über die Höhe und Zahlungsmodalitäten des studentischen Beitrags zum Semesterticket und des Beitrags für die Studentinnen- und Studentenschaft beim Vorliegen eines sozialen Härtefalles.
§ 2 Aufgaben und Pflichten
- Die Mitglieder des Härtefallausschusses verpflichten sich die Anträge gewissenhaft zu prüfen. Die Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht.