Studiengangwechsel: Unterschied zwischen den Versionen

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* bei der [[Studienberatung HTW Dresden]]
* bei der [[Studienberatung HTW Dresden]]
* im [[Studentensekretariat HTW Dresden]]
* im [[Studentensekretariat HTW Dresden]]
* bei den fleißigen Mitgliedern des [[StuRa]] ([[Referat Studium]] im [[Bereich Zulassung]])
* bei den fleißigen Mitgliedern und Mitarbeiterinnen des [[StuRa]] ([[Referat Studium]] im [[Bereich Zulassung]])


[[Kategorie:Zulassung]]
[[Kategorie:Zulassung]]
[[Kategorie:Beratung]]
[[Kategorie:Beratung]]

Version vom 20. Mai 2010, 13:23 Uhr

Ein Studiengangwechsel ist der Wechsel eines Studienfaches oder Abschlusses. Dieser bedarf der Zulassung im neuen Studiengang und setzt neben freier Studienplatzkapazität auch anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen voraus.

Beratung

Für diese Aufgabe steht grundsätzlich die Studienberatung unserer HTW Dresden zur Verfügung. Sie kann beispielsweise weitere Ausführung zum Verfahren Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines anderen Studienganges des StudSek HTW Dresden geben.

So geht ihr vor:

1. Zunächst solltet ihr euch fristgemäß für einen alternativen Studiengang, der euren Wünschen und Vorstellungen entspricht online unter [1] bewerben.

2. Habt ihr das geschafft, wird am Schluss neben den Bewerbungsunterlagen noch eine .pdf Datei erstellt, in der steht, dass ihr bei einem früheren Hochschulstudium u.a. noch folgende Unterlagen beifügen müsst:

  • Exmatriklulationsbescheinigung(en), aller Hochschulen, an denen ihr in Deutschland eingeschrieben wart
  • Nachweise sämtlicher bisher erbrachter und vom Prüfungsamt der bisherigen Hochschulen bestätigten Studien-/Prüfungsleistungen mit Angabe der Prüfungsversuche
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisherigen Hochschule, dass keine Modul- bzw. Fachprüfung endgültig nicht bestanden wurde und deshalb keine Bedenken gegen ein Weiterstudium an einer anderen Hochschule bestehen.

Noch ein paar Worte bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung(en):

Die Exma-Bescheinigung(en) bzw. der Antrag auf Exmatrikulation (bei einem Wechsel innerhalb der HTW Dresden) müssen erst spätestens bei ANNAHME (nicht Beginn) des Studienplatzes vorliegen. Das heißt ihr müsst bei Einreichung der Onlinebewerbung noch keine Exmatrikulationsbescheinigung(en) vorweisen können, es sei denn ihr habt diese ohnehin schon parat liegen.

An dieser Stelle sein nochmal auf die wichtigsten Punkte der Immatrikulationsordnung der HTW Dresden verwiesen:


3. Wichtig ist vor allem, dass ihr sämtliche Fristen einhaltet.

Die wichtigsten Fristen findet ihr nochmals hier unter Punkt 4 "Wichtige Termine" [2]

4. Bei Unklarheiten findet ihr stets Antworten: