Prüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der [[Musterstudien- und -prüfungsordnung]], welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[Dezernat_Studienangelegenheiten | Dezernat Studienangelegenheiten]] einsehbar sein. | Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den [[Prüfungsausschüsse | Prüfungsausschuss]]. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der [[Musterstudien- und -prüfungsordnung]], welche vom [[Senat]] beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im [[Dezernat_Studienangelegenheiten | Dezernat Studienangelegenheiten]] einsehbar sein. | ||
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Version vom 27. Mai 2010, 13:30 Uhr
Die Prüfungsordnung legt gemäß ihrem § 1 die erforderlichen Prüfungsleistungen und Prüfungsverfahren eines Studienganges fest. Sie ist Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für den Prüfungsausschuss. In ihren Formulierungen orientiert sie sich an der Musterstudien- und -prüfungsordnung, welche vom Senat beschlossen wurde. Die jeweils gültige Fassung sollte auf der Seite des jeweiligen Studienganges und im Dezernat Studienangelegenheiten einsehbar sein.