Fakultäten: Unterschied zwischen den Versionen
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* gemäß Teil 7 Abschnitt 2 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#Abschnitt 2 Organisationseinheiten unterhalb der zentralen Ebene | SächsHSG]] insbesondere [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8408213120388&jlink=p87 § 87] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 87 Fakultät | SächsHSG]] | |||
* gemäß [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 14 Fakultät | § 14] der [[Grundordnung HTW Dresden]] | |||
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Im Rahmen der [[Grundordnung HTW Dresden]] wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem [[Rektorat]] obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche [[Fakultäten]] bestehen. | |||
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* Bauingenieurwesen/Architektur | * Bauingenieurwesen/Architektur | ||
* Elektrotechnik | * Elektrotechnik |
Version vom 11. Juni 2010, 21:59 Uhr
Grundlage
- gemäß Teil 7 Abschnitt 2 SächsHSG insbesondere § 87 SächsHSG
- gemäß [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 14 Fakultät | § 14] der Grundordnung HTW Dresden
Gliederung
Im Rahmen der Grundordnung HTW Dresden wird nur darauf verwiesen, dass es Fakultäten gibt. Da die Gliederung dem Rektorat obliegt, gegenwärtig dessen Beschlüsse nicht bekanntgeben werden und nicht einmal informatorisch irgendwo darauf verwiesen wird, so ist fast unklar welche Fakultäten bestehen.
Die Fakultäten sind:
- Bauingenieurwesen/Architektur
- Elektrotechnik
- Geoinformation
- Gestaltung
- Informatik/Mathematik
- Landbau/Landespflege
- Maschinenbau/Verfahrenstechnik
- Wirtschaftswissenschaften
Jede Fakultät verfügt über einen Fakultätsrat, einen Dekan, einen Studiendekan, eine Studienkommission und einen Prüfungsausschuss.