Protest: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Juni 2010, 20:08 Uhr
Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet:
- Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden
- Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich
- bezeichnet eine öffentliche Reaktion auf bestimmte Ereignisse oder Situationen: ursprünglich als Bekräftigung und Unterstützung von etwas, heute normalerweise als Ausdruck des Widerstands, der Weigerung und Gegnerschaft gebraucht. Protestierende versuchen, mit dem Protest, öffentlich und machtvoll, Einfluss ihrer Ansichten auf die öffentliche Meinung oder die herrschende Politik zu bewirken, oder in direkter Aktion Veränderungen selbst zu erzielen.
Formen des Protestes
- Besetzung
- Boykottaktionen
- Demonstrationen und Protestmärsche
- Flaggenverbrennung (Achtung: § 90a StGB!)
- gewaltloser Widerstand
- Hungerstreik
- Kommunikationsguerilla
- Online-Protest
- Protestsongs
- Samisdat bzw. Flugblattaktionen
- Streik
- Sabotage
- Sitzblockade
- Ziviler Ungehorsam
- Graffiti