Räume: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Liste der Zugangsberechtigten ====
==== Liste der Zugangsberechtigten ====
Jedes Organ sollte eine Liste der Zugangsberechtigten, welche Zutritt zu einem [[Räume|Raum]] haben dürfen,
Jedes [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft | Organ]] sollte eine Liste der Zugangsberechtigten, welche Zutritt zu einem [[Räume | Raum]] haben dürfen,
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# erstellen,
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Version vom 22. Juni 2010, 00:54 Uhr

Grundrisse

Das Dezernat Technik stellt Grundrisse aller Gebäude zur Verfügung.

Bezeichnungen

Die Bezeichnungen ergibt aus

  • dem ersten Buchstaben des Gebäudes
  • der Nummer der Etage
  • der fortlaufenden Raumnummer gemäß des Grundrisses
  • dem gegebenenfalls passendem Zusatz
    • F = Flur
    • L = Lift
    • T = Treppe
    • V = Vorzimmer

Schlüssel

Zuständigkeit HTW Dresden

Es gibt eine Schlüsselordnung HTW Dresden als Teil 2.6. vom Verwaltungshandbuch HTW Dresden. Eigentlich sind für alle Räume der HTW Dresden, und damit auch für die Räume der Studentinnen-und Studentenschaft, Schlüssel beim Wachdienst HTW Dresden hinterlegt. Für die Bereitstellung der Schlüssel ist die Hausverwaltung HTW Dresden durch Herrn Björn Trimpop zuständig.

Zugangsberechtigungen

Zugangsberechtigungen geben Personen das Recht Räume zu nutzen und dazu den Schlüssel der Räumen bei der Hausverwaltung HTW Dresden oder beim Wachdienst HTW Dresden zu erhalten. Mit Zugangsberechtigungen kann auch eine Einlassgenehmigungen verbunden sein.

Liste der Zugangsberechtigten

Jedes Organ sollte eine Liste der Zugangsberechtigten, welche Zutritt zu einem Raum haben dürfen,

  1. erstellen,
  2. abstimmen,
  3. der Hausverwaltung HTW Dresden zur Kenntnis geben und
  4. beim Wachdienst HTW Dresden abgeben.

Dies gilt auch für Änderungen der Liste der Zugangsberechtigten.

Ausleihe

Die Zugangsberechtigen sollten dann den Schlüssel zum Raum des Organes beim Wachdienst HTW Dresden

  1. erhalten,
  2. zur kurzzeitigen Ausleihe (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) gegenzeichnen und
  3. wieder abgeben,
    1. persönlich
      1. persönlich beim Wachdienstes HTW Dresden und
      2. (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) die Rückgabe vom Wachdienstes HTW Dresden eintragen lassen oder
    2. anonym
      1. in das Schlüsselfach beim Wachdienstes HTW Dresden einwerfen und
      2. erwarten, dass der Wachdienstes HTW Dresden (im Schlüsselbuch des Wachdienstes HTW Dresden) die Rückgabe einträgt.

Dauerausleihe

Prinzipiell sind Dauerausleihen personengebunden und mit der Hausverwaltung HTW Dresden abzustimmen.
Eine Dauerausleihe ist nur für einen Raum mit mehreren Schlüsseln (als einer beim Wachdienstes HTW Dresden) möglich. Die Anzahl der verfügbaren Schlüssel wird in der Hausverwaltung HTW Dresden verwaltet und im Zusammenwirken mit dem übergeordneten Dezernat Technik bestimmt. Hier kann die Bereitstellung beantragt und erwirkt werden.
Das Organ sollte eine Liste der Berechtigten zur Dauerausleihe, dass einen eigenen Schlüssel zu einem Raum haben soll,

  1. erstellen,
  2. abstimmen und
  3. bei der Hausverwaltung HTW Dresden abgeben.

Dies gilt auch für Änderungen der Liste der Berechtigten zur Dauerausleihe.
Die Berechtigen zur Dauerausleihe sollten den Schlüssel zum Raum des Organes bei der Hausverwaltung HTW Dresden

  1. erhalten,
  2. zur längerfristige Ausleihe gegenzeichnen,
  3. wieder abgeben und
  4. persönlich bei der Hausverwaltung HTW Dresden
    1. die Rückgabe von der Hausverwaltung HTW Dresden gegenzeichnen lassen oder
    2. das Dokument zur längerfristigen Ausleihe vernichten lassen.

bestimmt Räume

Studentinnen- und Studentenschaft

S522

Sitzungsraum der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

S523

Lagerraum der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

S533

Büro des FSR WiWi

Z123

Servicebüro des StuRa

Z124

Beratungsraum des StuRa

Z521

Büro des FSR B/A

Hörsäale

siehe auch