StuRa:Mail Erweiterung Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
Conny (Diskussion | Beiträge) K (erg) |
Conny (Diskussion | Beiträge) K (Form) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Hallo liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, | Hallo liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,<br/> | ||
euer StuRa möchte euch heute über die Erweiterung des Semesterticket, die mit allen Dresdner Hochschulen gemeinsam erfolgt, informieren. | euer StuRa möchte euch heute über die Erweiterung des Semesterticket, die mit allen Dresdner Hochschulen gemeinsam erfolgt, informieren. | ||
Version vom 27. Juni 2010, 09:07 Uhr
Hallo liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
euer StuRa möchte euch heute über die Erweiterung des Semesterticket, die mit allen Dresdner Hochschulen gemeinsam erfolgt, informieren.
Ab dem kommenden Wintersemester 2010/11 (HTW Dresden ab 1. September 2010) könnt wie gewohnt mit Bus, Bahn und Straßenbahn bis zum letzten Halt des betreffenden Verkehrsmittel im VVO fahren.
Zusätzlich können dann alle Schienenpersonennahverkehrsmittel (SPNV) bis zu ihrem letzten Haltepunkte in Sachsen genutzt werden. Dazu zählen RB, RE und IRE sowie die privaten Nahverkehrszüge in Sachsen. Die Kleinbahnen und der Fernverkehr (IC, EC, ICE) sind NICHT im Semesterticket enthalten.
Aufgrund der Erweiterung des Gültgkeitsbereiches des Semestertickets kommt es zu einer Erhöhung des Semesterbeitrages von 33,90 € pro Semester. Die StuRä der HTW Dressden und der TU Dresden haben ein Sonderkündigungsrecht nach einem Jahr. Deshalb werden die StuRä im April 2011 eine Onlinebefragung unter allen Studentinnen und Studenten über die Fortsetzung des sachsenweiten Semesterticket durchführen.
Weitere Hinweise zum Semesterticket:
- Anschlussfahrscheine über den letzten Haltepunkt des betreffenden Zuges in Sachsen hinaus, müssen vor Reiseantritt in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn gekauft werden.
- Die Mitnahme von Fahrrädern ist weiterhin NUR im VVO montags bis freitags von 19 - 5 Uhr in allen Verkehrsmitteln möglich.
- Am Wochenende kann im VVO in Bus und Straßenbahn (keine Züge/S-Bahn) ganztägig ein Fahrrad mitgenommen werden.
- Eine Befreiung vom Semesterticket ist auf Antrag unter Nachweis eines Aufenthaltes außerhalb des VVO-Gebietes möglich. Der Nachweis kann ein Praktikum, eine Abschlussarbeit oder eine Learning Agreement sein.
- Befreiung vom Semestericket zu einem Urlaubssemester möglich.
Viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen Euer StuRa