StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht | es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | Anteils des Beitrages für das Studentenwerk]] kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des [[Stura TU Dresden]], [[Armin Grundig]], bei der Zusammenarbeit des [[StuRa TU Dresden]] und dem [[StuWe]]. Es ist nicht bekannt, dass dieses Verfahren niedergeschrieben ist. [[Armin Grundig]] sprach, auf Anfrage von [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]], davon, dass das [[StuWe]] wohl ein "Budget" von 10 Härtefällen "bereitstellt". | ||
Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. [[Armin Grundig]] steht beratend zur Verfügung. | ||
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Version vom 4. Juli 2010, 19:15 Uhr
Erstellung
Denny Meirich gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben.
Vielen Dank den Aktiven, die sich der Sache annehmen.
PaulRiegel 22:35, 1. Mär 2010 (CET)
Anteil des Beitrages für das Studentenwerk
Salve Aktive,
es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des Anteils des Beitrages für das Studentenwerk kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des Stura TU Dresden, Armin Grundig, bei der Zusammenarbeit des StuRa TU Dresden und dem StuWe. Es ist nicht bekannt, dass dieses Verfahren niedergeschrieben ist. Armin Grundig sprach, auf Anfrage von PaulRiegel, davon, dass das StuWe wohl ein "Budget" von 10 Härtefällen "bereitstellt".
Es wäre wünschenswert in der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem StuWe, da diese für die Erhebung dieses Anteils zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. Armin Grundig steht beratend zur Verfügung.
Kollegiale
PaulRiegel 20:15, 4. Jul 2010 (CEST)
Vorbemerkung
Salve,
brauch es derartiges, damit die Ordnung beispielsweise eingeordnet (als Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden) werden kann?
Kollegiale
--PaulRiegel 02:31, 23. Jun 2010 (CEST)
Freiwilligkeit der Zahlung des Beitrages für die (Studentinnen- und) Studentenschaft
Zu § 5 Antragsberechtigte III:
Dass eine Befreiung für den Anteil für das Semesterticket möglich ist, ist mir klar. Aber gilt das auch für den Anteil für die (Studentinnen- und) Studentenschaft? Ich glaube eher nicht. Die Freiwilligkeit sollte bitte in der BO geprüft werden.
--PaulRiegel 02:49, 23. Jun 2010 (CEST)
Wo ist von Freiwilligkeit die Rede? Ich denke, dass der Beitrag für die (Studentinnen- und) Studentenschaft solidarisch übernommen werden kann. So kann jemand bei dem Vorliegen eines sozialen Härtefalls seiner Beitragspflicht nachkommen. Zusätzlich ist in der Begründung darauf hingewiesen, das der Beitrag für (Studentinnen- und) Studentenschaft eher ein marginaler Posten (im vgl. zu den anderen Anteilen) ist.
--JoSch 10:18, 23. Jun 2010 (CEST)
Da steht doch das Wort 'freiwilig' drin, oder? Oder raff ich irgendwas nicht?
--PaulRiegel 01:14, 28. Jun 2010 (CEST)