Urlaubssemester: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Oktober 2010, 20:53 Uhr
Grundlage
- § 20 Absatz 2 SächsHSG
- § 12 Immatrikulationsordnung
Verfahren
Für das Verfahren betreut das StudSek zuständig. Dieses stellt weitere Informationen bereit.
Antrag
Der Antrag wird
bereitgestellt.
Links
Beurlaubung beim Studentinnen- und Studentensekretariat HTW Dresden