StuRa Diskussion:Organe der Studentinnen- und Studentenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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===== Kommentare =====
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Laut §26 "Wahlen der Studentenschaft" des [http://tu-freiberg.de/zuv/service/pdf/gesetze/saechs-hg.pdf SächsHSG] ist ein Fachschaftsrat zu wählen, wenn Fachschaften existieren.
Laut §26 "Wahlen der Studentenschaft" des [http://tu-freiberg.de/zuv/service/pdf/gesetze/saechs-hg.pdf SächsHSG] ist ein Fachschaftsrat zu wählen, wenn Fachschaften existieren.
Also Fakultäten existieren an der HTW, soweit bin ich mir sicher.  
Also Fakultäten existieren an der HTW, soweit bin ich mir sicher.


Wenn Fachschaften <-> Fakultäten sind, ist euer Plan obsolet.
Wenn Fachschaften <-> Fakultäten sind, ist euer Plan obsolet.


: Erstmal danke ich für die Teilnahme und die Anregung an der Diskussion und Meinungsbildung.
: Hier scheint eine Wissenslücke seitens der Verfasserin oder des Verfasser zu bestehen. Dies führt zu einem bedauerliche Missverständnis zur Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Existenz (aber auch die Zuordnung der einzelnen Gruppen von Studentinnen und Studenten) und Gliederung ist unabhängig von der Existenz von Fakultäten und deren Gliederung. Es gibt eine klare Trennung zwischen der Selbstverwaltung der Hochschule und der der Studentinnen- und Studentenschaft. Folglich sollte von einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Obsoleszenz Obsoleszenz] des "Planes" nicht die Rede sein können.
: Näheres ist im Übrigen unter [[Fachschaften#Gliederung | dem Abschnitt Gliederung beim Artikel Fachschaften]] zu finden. :-)
: Im Zweifelsfalle kann ich das auch noch weiter ausführen und dafür Nachweise ([http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5253513120655&jlink=p25 § 25] Absatz 1 SächsHSG oder Trennung von [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5253513120655&jlink=p6 § 6] und [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=5253513120655&jlink=p24 § 24] SächsHSG) bringen und weiter erklären.
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:37, 22. Okt 2010 (CEST)


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Wenn das wirklich von euch so gewünscht wird, dann kann dies meiner Meinung nach nur funktionieren, (ob rechtlich überhaupt möglich, siehe 1. Kommentar, sei dahingestellt), wenn die derzeitigen Mitglieder des StuRa sich nicht mehr zur Wahl aufstellen würden (es sei denn, es würde eine Art Oligarchie eingeführt!). Sorry, dass klingt hart, ist aber meine persönliche Meinung!
Wenn das wirklich von euch so gewünscht wird, dann kann dies meiner Meinung nach nur funktionieren, (ob rechtlich überhaupt möglich, siehe 1. Kommentar, sei dahingestellt), wenn die derzeitigen Mitglieder des StuRa sich nicht mehr zur Wahl aufstellen würden (es sei denn, es würde eine Art Oligarchie eingeführt!). Sorry, dass klingt hart, ist aber meine persönliche Meinung!
: Der StuRa würde dann direkt gewählt werden. Das wäre eher (basis)demokratisch, als es der gegenwärtige Zustand (mit der zusätzlichen Ebene) ist. Es gäbe also mehr für den StuRa zu stimmberechtigte Mitglieder, die eine Erhöhung des Wiederspiegelns der gesamten Breite innerhalb der Studentinnen- und Studentenschaft zur Folge hätte. Daher ist eben eine Entwicklung [http://de.wikipedia.org/wiki/Diametral diametral] zur [http://de.wikipedia.org/wiki/Oligarchie Oligarchie] die Folge.
: Darf gefragt werden, wessen persönliche Meinung das ist?
: -- [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] 16:37, 22. Okt 2010 (CEST)

Version vom 22. Oktober 2010, 15:37 Uhr

mögliche Abschaffung der Fachschaftsräte

Vorab sei angemerkt, dass es bei der möglichen Abschaffung der Fachschaftsräte nicht in erster Linie um die Abschaffung dieser geht, sondern um die generelle Umstrukturierung der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft.

Von Fachschaftsräten und dem Studentinnen- und Studentenrat - Ein Manifest

Betrachtet man die momentane Situation, so erscheint die studentische Vertretung als zergliederte Haufen von Personen. Dieses Schisma wird dadurch hervorgerufen, dass die einzelnen Fachschaftsräte ihre Süppchen weitestgehend für sich kochen. Abgleiche, wie man verschiedene Aufgaben handhaben könnte, gibt es kaum oder gar nicht.

Der StuRa, das Organ welches grundsätzlich aus den Fachschaftsräte besteht, ermöglicht ein fachschaftsübergreifendes Arbeit. Jedoch krankt dieser an einer anderen Stelle. Ein Problem des StuRa ist es, dass ein großer Mangel an aktiver Mitwirkung herrscht. So werden Referate nur Teilweise oder gar nicht besetzt. Dem schließt sich an, dass mitunter der StuRa als konkurrierendes Organ in den Fachschafträten wahrgenommen wird, was zu einer Trennung beider Organe in den Köpfen mancher Fachschaftsratsmitgliedern führt.

Die Lösung zur Überwindung dieses Schismas liegt nun darin den StuRa in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Gesamtheit aller Fachschaftsräte als StuRa direkt zu wählen. Zuvor stand an dieser Stelle folgender Satz: "Die Lösung zur Überwindung dieses Schismas liegt nun darin die Fachschaftsräte abzuschaffen und den StuRa, wie bisher die Fachschaftsräte, direkt zu wählen." Das Resultat wäre eine studentische Vertretung, welche in erster Linie miteinander Arbeiten würde und so dem separatistischen Denken in manchen Köpfen ein Ende setzen würde oder zumindest in den Hintergrund drängen würde.

Ziel sollte es sein, dem StuRa das Antlitz eines studentischen Parlamentes in der Wahrnehmung der Studierenden zu verleihen. Um dies zu erreichen sollte jede Fakultät 10 Vertreterinnen und Vertreter in das Plenum des StuRa wählen. Dies ergibt in Summe einen StuRa mit höchstens 80 stimmberechtigten Mitgliedern.

Dieses Plenum des StuRa würde als legislatives Organ die Grundlagen für die Arbeit der studentischen Selbstverwaltung legen. Seine Aufgaben ist die Beschlussfassung zu Ordnungen, Verabschiedung des Haushalts, Klären von Grundsatzfragen und die Wahl der Referatsleitungen. Damit würde sich das Wesen des StuRa stark ändern. Dadurch, dass das Plenum seine exekutiven Befugnisse ablegt, ist es nicht mehr notwendig wöchentliche Sitzungen abzuhalten. Die geforderten Aufgaben ließen sich in einer wesentlich geringeren Zahl an Sitzungen erfüllen.

Die abgegebenen exekutiven Befugnisse des StuRa würde das Referatskabinett übernehmen. In diesem treffen sich die Leitungen der einzelnen Referate oder von ihnen benannte Vertretungen. Dieses Gremium würde die Stellung des StuRa, wie er aktuell existiert übernehmen und Entscheidungen des Tagesgeschäfts treffen. Eine Entlastung stellen hierbei die erhöhten Befugnisse der einzelnen Referate dar. Dies ermöglicht ein produktiveres Arbeiten der einzelnen Referate.

Aufgaben die bisher die Fachschaftsräte übernommen hatten könnten auf verschiedene Art neu verteilt werden. Fakultätsspezifische Fragen könnten von einem Fakultätsausschuss, bestehend aus den studentischen Mitgliedern des jeweiligen Fakultätsrates, den Studienkommissionen und des Prüfungsausschusses behandelt werden. Diese haben in der Regel mehr Wissen über die Abläufe und Sachverhalte in der jeweiligen Fakultät, als viele Mitglieder des Fachschaftsrates.

Aufgaben wie das Organisieren von Veranstaltungen könnten hingegen direkt an den StuRa herangetragen werden. So ist es möglich Erfahrungen bei der Planung auch zwischen den einzelnen Fakultäten auszutauschen.

Konzeption

Wahlen
  1. Wahl des Plenums des StuRa
    • Wahlausschreibung
      Beschreibung des Amtes
    • passives Wahlrecht
      • alle Studentinnen und Studenten
        eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
    • aktives Wahlrecht
      • untergliedert in Kreise nach den Fakultäten
      • jeder Wahlkreis wählt bis zu 10 Vertreterinnen und Vertreter
        • Auszählung erfolgt in der Reihenfolge der geringeren Größe der Wahlberechtigten des Kreises
          Gewählte, die bereits einen Sitz erhalten haben, werden nicht mehr berücksichtigt
  2. Wahl der Mitglieder für die Studienkommissionen und Prüfungsausschüsse (Mitglieder der Fakultätsräte gemäß der Wahlordnung der HTW Dresden)
    • Wahlausschreibung
      Beschreibung des Amtes
    • passives Wahlrecht
      • alle Studentinnen und Studenten der jeweiligen Fakultät
        eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
    • aktives Wahlrecht
      • Mitglieder des StuRa aus dem entsprechenden Wahlkreis
  3. Wahl der Referatsleitungen
    Stellen ergeben sich aus der Ordnung des StuRa (die das Plenum ändern kann)
    • Wahlausschreibung
      Beschreibung der Tätigkeit
    • passives Wahlrecht
      • alle Studentinnen und Studenten
        eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
    • aktives Wahlrecht
      • Plenum des StuRa
  4. Bestellung der Bereichsleitungen
    Stellen ergeben sich die Gliederung der in den Referaten (die die jeweilige Referatsleitung ändern kann)
    • Wahlausschreibung
      Beschreibung der Tätigkeit
    • passives Wahlrecht
      • alle Studentinnen und Studenten
        eine Liste der Kandidatinnen und Kandidaten
    • aktives Wahlrecht
      • jeweilige Referatsleitung
  5. Zusammensetzung der Fakultätsausschüsse
    • Kraft Amtes alle studentischen Mitglieder der jeweiligen
      1. Fakultätsräte
      2. Studienkommissionen
      3. Prüfungsausschüsse
      • weitere Kommissionen und Ausschüsse der Fakultäten oder der Studiengänge
Aufgaben
Plenum
  1. Befassung der Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
    z.B.
    • Grundordnung
    • Wahlordnung
    • Beitragsordnung
    • Finanzordnung
    • Geschäftsordnung
    • Grundordnung des StuRa
    • Geschäftsordnung des StuRa
  2. Grundsätze
  3. Befassung des Haushaltes (Verwendung der Mittel nach Aufgaben und Referaten)
  4. Wahl der einzelnen Referatsleitungen
  5. Kontrolle der Referatsleitungen (und der Bereichsleitungen)
Referatskollegium
  1. Durchführung des Haushaltes (Verwendung der Mittel in den Referaten)
Referate
  1. Bewältigung der Geschäfte des StuRa
  2. Umsetzung des Haushaltes (Verwendung der Mittel durch Einnahmen und Ausgaben)
Fachausschüsse
  1. Beratung der Referate (insbesondere Studium und Qualitätsmanagement)
Finanzen
  • Das Plenum beschließt den Haushaltsplan.
    Danach ergibt sich
    • die Höhe des Beitrages für die Studentinnen und Studenten und
    • die Verteilung auf die Aufgaben und Referate.
  • Die einzelne Referatsleitungen entscheiden autonom über ihre zugewiesen Mittel bis zu 1.000 € oder bis einem Viertel ihres Jahreshaushaltes.
  • Das Referatskollegium entscheidet über bis zu einem Achtel des Jahreshaushaltes.
  • Das Plenum entscheidet über eine Erhöhung es Haushaltes (aus entsprechenden zur Verfügung stehenden Rücklagen).

Bewertung

Vorteile

Erstellt durch Marco und PaulRiegel:

  1. keine Abschreckung zur Mitwirkung, denn
    1. als gewähltes Mitglied (Legislative) ist ein vergleichsweise geringer Zeitaufwand notwendig oder
    2. als mitwirkendes Mitglied in den Referaten (Exekutive) kann jederzeit ein- und ausgestiegen werden.
  2. Es wird dargestellt, dass das Plenum die Legislative ist.
  3. Die Legislative ist vergleichsweise breiter.
  4. Es wird dargestellt, dass die Referate die Exekutive sind.
  5. Mehr Handlungsfähigkeit in den Referaten, da diese den Referaten als Exekutive gegeben werden soll.
  6. Keinen Zwang zur Übernahme von Tätigkeiten für die Selbstverwaltung durch die Gewählten.
  7. Durch einheitlicher Inventar gibt es eine bessere Möglichkeit zur Nutzung von angeschafften Gegenständen der Studentinnen- und Studentenschaft mit zentraler Anlaufstelle.
  8. Finanzen
    1. Anstelle von (8 FSR * (1 verantwortliche Person für Finanzen + 1 stellvertretend verantwortliche Person für Finanzen) + 1 StuRa (1 verantwortliche Person für Finanzen + 2 stellvertretend verantwortliche Person für Finanzen) =) 19 Personen höchstens 5 Personen notwendig
    2. Entfall der einzelnen Jahresabschlüsse der FSR und deren Prüfung
    3. Einfachere Zugang zu Mitteln (keine Überweisung an FSR-Konto)
    4. Haftung mit dem Vermögen der Studentinnen- und Studentenschaft ist klar! (Was wäre wenn ein FSR sich übernimmt?)
  9. Inhaltliche Arbeit
  10. breitere Masse (das Plenum), die die Tätigkeitsbereiche (Bewältigung der Aufgaben) der Studentinnen- und Studentenschaft kennen
  11. Nur die gesamten Referatsleitungen treffen sich wöchentlich zum Treffen der Referatsleitungen. Diese ist öffentlichen. Gewählte Mitglieder des StuRa dürfen nicht ausgeschlossen werden.
  12. Das Plenum kann einzelne oder mehrere Referatsleitungen auch abwählen. Referatsleitungen können zum Plenum ausgeschlossen werden.
  13. Ausprägung von Fachkenntnissen in den einzelnen Referaten werden vergleichsweise möglicher.
  14. Eigenverantwortung für die Mittel im Referat.
  15. Wahrnehmung von Positionen des StuRa werden, wie auch schon gegenwärtig, als relevanter (wirkungsvoller) wahrgenommen.
  16. Bezug von Positionen (etwa Beschwerden) sind einfacher, da die Zugehörigkeit (und damit verbundene Abhängigkeit) zur Fakultät nicht da ist.
  17. Bessere Übersicht ist gegeben, da Fälle und Handhabungen der verschiedene Fakultäten bekannt sind.
  18. Bessere Erreichbarkeit, da gesicherte Öffnungszeiten und zentrale Anlaufstelle gegeben ist.
Nachteile
  1. Erschwerte (klar bekannt zu gebende) Möglichkeit zur Anfrage durch die Fakultätsleitungen (etwa die Dekanin oder der Dekan will ein Grillen für die Fakultät veranstalten)
Kommentare

Laut §26 "Wahlen der Studentenschaft" des SächsHSG ist ein Fachschaftsrat zu wählen, wenn Fachschaften existieren. Also Fakultäten existieren an der HTW, soweit bin ich mir sicher.

Wenn Fachschaften <-> Fakultäten sind, ist euer Plan obsolet.

Erstmal danke ich für die Teilnahme und die Anregung an der Diskussion und Meinungsbildung.
Hier scheint eine Wissenslücke seitens der Verfasserin oder des Verfasser zu bestehen. Dies führt zu einem bedauerliche Missverständnis zur Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Die Existenz (aber auch die Zuordnung der einzelnen Gruppen von Studentinnen und Studenten) und Gliederung ist unabhängig von der Existenz von Fakultäten und deren Gliederung. Es gibt eine klare Trennung zwischen der Selbstverwaltung der Hochschule und der der Studentinnen- und Studentenschaft. Folglich sollte von einer Obsoleszenz des "Planes" nicht die Rede sein können.
Näheres ist im Übrigen unter dem Abschnitt Gliederung beim Artikel Fachschaften zu finden. :-)
Im Zweifelsfalle kann ich das auch noch weiter ausführen und dafür Nachweise (§ 25 Absatz 1 SächsHSG oder Trennung von § 6 und § 24 SächsHSG) bringen und weiter erklären.
-- PaulRiegel 16:37, 22. Okt 2010 (CEST)

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Wenn das wirklich von euch so gewünscht wird, dann kann dies meiner Meinung nach nur funktionieren, (ob rechtlich überhaupt möglich, siehe 1. Kommentar, sei dahingestellt), wenn die derzeitigen Mitglieder des StuRa sich nicht mehr zur Wahl aufstellen würden (es sei denn, es würde eine Art Oligarchie eingeführt!). Sorry, dass klingt hart, ist aber meine persönliche Meinung!

Der StuRa würde dann direkt gewählt werden. Das wäre eher (basis)demokratisch, als es der gegenwärtige Zustand (mit der zusätzlichen Ebene) ist. Es gäbe also mehr für den StuRa zu stimmberechtigte Mitglieder, die eine Erhöhung des Wiederspiegelns der gesamten Breite innerhalb der Studentinnen- und Studentenschaft zur Folge hätte. Daher ist eben eine Entwicklung diametral zur Oligarchie die Folge.
Darf gefragt werden, wessen persönliche Meinung das ist?
-- PaulRiegel 16:37, 22. Okt 2010 (CEST)