StuRa:Selbstverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Selbstverwaltung]] ist das Recht einer Organisationen, oftmals [[Körperschaften]], ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von [[Ordnungen]]. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer [[Ordnung]] oder einer einmaligen Reglung werden [[Beschlüsse]] gefasst. Es ist auch durch eine [[Rechtsnorm]] festgelegt durch wen, also welches [[Organ]], und wie, also durch welches [[Verfahren]] die [[Beschlüsse]] gefasst werden. | |||
Es gibt das Recht der [[#Selbstverwaltung der Hochschule | Selbstverwaltung der Hochschule]]. Des Weiteren gibt es das Recht der [[#Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft | Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im [[SächsHSG | gleichen Gesetz]], getrennt geregelt sind. | |||
== [[Selbstverwaltung]] der [[Hochschule]] == | |||
== [[Selbstverwaltung]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] == | |||
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia] | * [http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverwaltung Wikipedia] | ||
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Kollektive_Selbstverwaltung Wikipedia: ergänzender und passender Artikel zur Selbstverwaltung: kollektive Selbstverwaltung] | |||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Wahlen]] | |||
[[Kategorie:Beschlüsse]] |
Version vom 23. Oktober 2010, 15:34 Uhr
Selbstverwaltung ist das Recht einer Organisationen, oftmals Körperschaften, ihr übertragene Angelegenheiten selbst für sich zu regeln. Dauerhafte Reglung erfolgt üblicher Weise in Form von Ordnungen. Zum Erlass, zur Änderung und Aufhebung einer Ordnung oder einer einmaligen Reglung werden Beschlüsse gefasst. Es ist auch durch eine Rechtsnorm festgelegt durch wen, also welches Organ, und wie, also durch welches Verfahren die Beschlüsse gefasst werden.
Es gibt das Recht der Selbstverwaltung der Hochschule. Des Weiteren gibt es das Recht der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft. Sie sind voneinander fast unabhängig, da sie, trotz Ursprungs im gleichen Gesetz, getrennt geregelt sind.