StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Beschlussfassung ===
=== Beschlussfassung ===
[[StuRa]]
Der [[StuRa]] beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.


=== Genehmigung ===
=== Genehmigung ===

Version vom 29. Oktober 2010, 08:41 Uhr

Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.

Grundlage

Befassung

Beschlussfassung

Der StuRa beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.

Genehmigung

Rektorat

Versionen

aktuelle Arbeitsfassung

aktuell gültige Fassung vom 22. Juni 2010

Änderungsordnungen

Arbeitsfassung

ältere Fassungen

Hinweis zu Änderungen

  • Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
    • Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
    • Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
    • Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.
  • Nach Beschluss und Genehmigung einer Änderungsordnung sollten diese Änderungen in das Hauptdokument eingefügt werden und die vorgenommenen Änderung in den Fußnoten am Ende der Ordnung kenntlich gemacht werden.
  • Beispiele:
    • § 99 Abs. 5: NEU - wenn ein komplett neuer Absatz eingefügt wurde
    • § 101 geändert: "gut" durch "exzellent" ersetzt - wenn nur etwas geändert wurde