Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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== Artikel 1 == | == Artikel 1 == | ||
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom | Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert: | ||
=== | === zu § 6 === | ||
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br> | |||
"§ 6 Geltungsbereiche" | |||
=== zu § 7 === | |||
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br> | |||
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"§ 7 Ausschluss" | |||
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Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br> | |||
"§ 8 Befreiung" | |||
Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:<br> | |||
"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br> | |||
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br> | |||
Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br> | |||
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"<br> | |||
=== zu § 9 === | |||
Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br> | |||
"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;" | |||
=== | === zu § 11 === | ||
Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:<br> | |||
"(4) <sup>1</sup>Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. <sup>2</sup>Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen." | |||
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Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen. | |||
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.<br> | |||
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| Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel | | Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel | ||
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Version vom 4. November 2010, 09:06 Uhr
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Vom ...... 2010
Artikel 1
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
zu § 6
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 6 Geltungsbereiche"
zu § 7
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 7 Ausschluss"
zu § 8
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:
"§ 8 Befreiung"
Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:
"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.
Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"
zu § 9
Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:
"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"
zu § 11
Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:
"(4) 1Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. 2Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."
Artikel 2
Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen.
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Dresden, den .......
…………………………………………………… | …………………………………………………… | |
Johannes Schneemann | Paul Riegel | |
Sprecher | Sprecher |
Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.
Dresden, den ………………………………
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Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel | |
Rektor |