Studentinnenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Studentinnen und Studentenschaft hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den StuRa, als dessen Organ, erfüllt werden. Das heißt die Aufgaben werden durch den StuRa unterstützt, optimiert, präsentiert und ausgewertet. Er sorgt dafür das sie erfüllt werden. | |||
Daher soll der StuRa die im Jahr 2009 durchgeführten Tätigkeiten den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen: | |||
; [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] SächsHSG | |||
::''(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die'' | |||
::: 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten, | |||
::: 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3, | |||
::: 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten, | |||
::: 4. Unterstützung der Studenten im Studium, | |||
::: 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule | |||
::: 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität, | |||
::: 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | |||
; Begründung zum SächsHSG | |||
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 2 | |||
:: Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden. | |||
: Zu [http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5171113120174&jlink=p24 § 24] Zu Absatz 3 Satz 5 | |||
:: Die Studentenschaft kann in ihrem Wirkungskreis auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstsein hinwirken. | |||
==== Zuweisung Aufgaben zu Referaten und Bereichen ==== | |||
1. Wahrnehmung der hochschulinternen, | |||
:[[Referat Verwaltung]] | |||
hochschulpolitischen, | |||
:[[Referat Hochschulpolitik]] | |||
sozialen | |||
:[[Referat Soziales]] | |||
und kulturellen Belange der Studenten, | |||
:[[Referat Kultur]] | |||
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3, | |||
:[[Referat Qualitätsmanagement]] | |||
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten, | |||
:[[Referat Soziales]] | |||
4. Unterstützung der Studenten im Studium, | |||
:[[Referat Studium]] | |||
5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule | |||
:[[Referat Sport]] | |||
6. Pflege der regionalen, überregionalen | |||
:[[Referat Hochschulpolitik]] | |||
und internationalen Studentenbeziehungen | |||
:[[Referat Internationales]] | |||
und die Förderung der studentischen Mobilität, | |||
:[[Referat Verwaltung]] | |||
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten. | |||
:[[Referat Hochschulpolitik]] | |||
weiteres<br> | |||
§ 25 | |||
:[[Referat Öffentlichkeitsarbeit]] | |||
§ 26 | |||
:[[Referat Verwaltung]] | |||
§ 27 | |||
:[[Referat Verwaltung]] | |||
§ 28 | |||
:[[Referat Hochschulpolitik]] | |||
:[[Referat Verwaltung]] | |||
§ 29 | |||
:[[Referat Finanzen]] |
Version vom 7. November 2010, 01:52 Uhr
Die Studentinnen- und Studentenschaft ist die Gesamtheit von uns allen Studentinnen und Studenten an unserer HTW Dresden.
Grundlage
Rechtsfähigkeit
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 2 SächsHSG sind wir als Studentinnen- und Studentenschaft eine rechtsfähige Teilkörperschaft unserer HTW Dresden.
Teilkörperschaft
Besonderheit der Studentinnen- und Studentenschaft
Die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten ist, bedingt durch ihre Größe und Wichtigkeit, die einzige aller Mitgliedergruppen, die sich separat selbst verwalten darf.
Aufgaben
Die Studentinnen und Studentenschaft hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den StuRa, als dessen Organ, erfüllt werden. Das heißt die Aufgaben werden durch den StuRa unterstützt, optimiert, präsentiert und ausgewertet. Er sorgt dafür das sie erfüllt werden.
Daher soll der StuRa die im Jahr 2009 durchgeführten Tätigkeiten den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen:
- § 24 SächsHSG
- (3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die
- 1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
- 2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
- 3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
- 4. Unterstützung der Studenten im Studium,
- 5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
- 6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
- 7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
- Begründung zum SächsHSG
- Zu § 24 Zu Absatz 3 Satz 2
- Nummer 1 umfasst die auch die Wahrnehmung der Interessen der studentischen Hilfskräfte, soweit diese von der Personalvertretung nicht wahrgenommen werden.
- Zu § 24 Zu Absatz 3 Satz 5
- Die Studentenschaft kann in ihrem Wirkungskreis auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Förderung des ökologischen Verantwortungsbewusstsein hinwirken.
Zuweisung Aufgaben zu Referaten und Bereichen
1. Wahrnehmung der hochschulinternen,
hochschulpolitischen,
sozialen
und kulturellen Belange der Studenten,
2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
4. Unterstützung der Studenten im Studium,
5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
6. Pflege der regionalen, überregionalen
und internationalen Studentenbeziehungen
und die Förderung der studentischen Mobilität,
7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.
weiteres
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29