Zulassungsberatung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== prinzipiell ===
=== prinzipiell ===
* Eignungsprüfung für den [[Studiengang International Business (Bachelor)]] und [[Studiengang International Business (Master)]] erscheint nicht zulässig. Ein Nachweis der Eignung gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7553513120824&jlink=p17 § 17] Abs. 7 Satz 2 [[SächsHSG]] kann nicht zur Anwendung kommen, da es nicht um einen sprachwissenschaftlichen<!-- geschweige denn künstlerischen oder sportwissenschaftlichen--> , sondern einen wirtschaftswissenschaftlichen, Studiengang handelt.
* Eignungsprüfung für den [[Studiengang International Business (Bachelor)]] und [[Studiengang International Business (Master)]] erscheint nicht zulässig. Ein Nachweis der Eignung gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7553513120824&jlink=p17 § 17] Abs. 7 Satz 2 [[SächsHSG]] kann nicht zur Anwendung kommen, da es nicht um einen sprachwissenschaftlichen<!-- geschweige denn künstlerischen oder sportwissenschaftlichen-->, sondern einen wirtschaftswissenschaftlichen, Studiengang handelt.
* Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]]
* Knüpfung der Zulassung an einen Vertrag mit einem Unternehmen, etwa für [[kooperative Studiengänge]], wie den [[Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor kooperativ)]]



Version vom 9. November 2010, 04:51 Uhr

Grundlagen

Die Rahmenbedingungen für die Zulassung sind sachsenweit einheitlich. Die Abweichungen ergeben sich aus den Ordnungen der einzelnen Hochschulen. Dazu gehören an unserer HTW Dresden:

Verfahren

prinzipiell

2010/2011

Das beobachte Prozedere durch die verantwortlichen Stellen (DezStud, Rektorat, Senat, Dekaninnen und Dekane usw.) für das Jahr 2010/2011 war haarsträubend.

siehe auch