Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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"§ 8 Befreiung"
"§ 8 Befreiung"


Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:<br>
Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:<br>


"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br>
"1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br>
 
Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.<br>


Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br>
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br>


Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
In Absatz 2 Nummer 1 wird "für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" gestrichen.<br>
 
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"<br>


=== zu § 9 ===
=== zu § 9 ===

Version vom 16. November 2010, 13:49 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom ...... 2010

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:

zu § 6

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 6 Geltungsbereiche"

zu § 7

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 7 Ausschluss"

zu § 8

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 8 Befreiung"

Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:

"1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"

Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.

Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.

In Absatz 2 Nummer 1 wird "für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" gestrichen.

zu § 9

Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"

zu § 11

Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:

"(4) 1Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. 2Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."

Artikel 2

Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den .......


…………………………………………………… ……………………………………………………
Johannes Schneemann Paul Riegel
Sprecher Sprecher



Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.

Dresden, den ………………………………


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
Rektor