Studentisches Jahresticket: Unterschied zwischen den Versionen

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: Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das [[SPNV]]-Semesterticket zu erwerben.
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= Siehe auch =
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* [[Verhandlung mit dem VVO]]
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* [[Verhandlung mit der DB Regio]]
* [[Verhandlung mit der DB Regio]]
= siehe auch =
* [[Semesterbeitrag]]
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[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Semesterticket]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]

Version vom 19. November 2010, 13:02 Uhr

SeTicket für Sachsen

  • SPNV + VVO = 33,90 € + 105,60 € = 139,50 €

SeTicket im VVO

  • 2-Jahresvertrag WS 2009/10 - SS 2012
  • Beitrag: 105,60 Euro

Nutzung von Bergbahnen für Anwohner im Umkreis von 800m um die Bergstation

  • Berechtigte HTW Studenten können bei Vorlage von Personalausweis und Studentenausweis die Bergbahnen nutzen.
Problem:Was ist wenn der Studi nicht in Dresden gemeldet ist?!
  • Verfahrenweise TU Dresden:
  • Normalerweise bekommen die berechtigten Studenten bei Vorlage ihres Personalausweises in einem Servicepunkt der DVB einen Vermerk, der zur Benutzung der Bergbahnen berechtigt. Da aber an der HTW eine Plastikkarte als Studentenausweis eingesetzt wird, ist das Aufbringen dieses handschriftlichen Vermerks nicht möglich.
  • Stand: 28.05.2010, DVB-Callcenter

Verwaltung

Gegebenheiten beim StudSek

  • Zur Vorbereitung des Rückmeldezeitraums wird das System umgestellt,
    • Die Beitragshöhe je Studierendenart (Normal, IB, Fernstudium) wird ins System eingetragen und kann nachher nur noch händisch für jeden der Studierenden einzeln geändert werden.
    • Ab diesem Zeitpunkt ist keine Änderung des Status zum Semesterticket (keine Rückerstattung) mehr möglich.

Vereinbarung zum Semesterticket (angestrebt)

Befreiung und Rückerstattung

Antragsbearbeitung

Nachweise nach Erstattungsgründen

  • Exmatrikulation
    Exmatrikulationsbescheinigung
    Laufzettel mit Unterschrift(en) von Professoren der Fakultät
  • Abschlussarbeit bereits eingereicht - Falls einE StudentIn die Abschlussarbeit bereits erstellt hat und nur noch auf die Bewertung und Verteidungung wartet, kann dieser sich auch vom Ticket befreien bzw. es Rückerstatten lassen wenn er bereits einen Arbeitsvertrag ausserhalb des VVO nachwisen kann.
  • Meldebescheinigungen gelten Regelmäßig nicht als Nachweise für die Befreiung oder Erstattung des Beitrages für das Semesterticket!

Abrechnung mit der DVB AG

Bei der Beitragszahlung der Semestertickets an die DVB AG sind folgende Termine zu beachten :

SS:
01.05. 90% überweisen
01.06. Rest überweisen
01.10. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung

WS:
01.11. 90% überweisen
01.12. Rest überweisen
15.12. Zwischenrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung
01.04. Endabrechnung per Mail an DVB und ggf. Überweisung

Kontoverbindung:
Bankinstitut: Dresdner Bank
BLZ: 850 800 00
Konto-Nr.: 046 013 00 00
Stichwort: Semesterticket

Kontakt: Frau I. Leuschke leuschkei@dvbag.de 0351-8571107

Sonderfälle

SeTicket für SPNV in Sachsen (ohne VVO) mit der DB AG

  • 04.12.2009 - Gespräch zwischen HTW und TU StuRa mit der DB Regio vertr. durch Herrn Ignatzek und Herrn Hübner
  • Vorschlag der DB zu einem SPNV SeTicket mit der DB für Restsachsen
  • Voraussetzung ist Umfrage unter den Studis als Kalkulationsgrundlage:
  • DB kümmert sich um die Erstellung der Fragen; lt. Herrn Ignatzek bis zur Woche 01/2010
  • StuRä werden Umfrage bewerben und durchführen
  • Zeitplan für die Einführung zum WS 2010/11:
  • StuRä muss dazu bis spätestens Mitte Juni die Beitragszahlen an die entsprechenden Hochschulstellen gemeldet haben
  • DB braucht mind. 6 - 7 Wochen um Tarif genehmigen zu lassen
  • um eine große Beteiligung zu erzielen sollten die Umfragen nich während der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden

Zeitplanung

  • allerspätestens bis ende Februar muss die Auswertung der Umfrage erfolgen
  • Verhandlungen über Preis müssen bis Mitte März erfolgreich sein damit DB Tarif beantragen kann (& Wochen beantragungsfrist)
  • TUD Imma-Amt braucht Daten bis spätestens 31.05. (eher bis Mitte Mai)

Umfrage

  • Zeitraum: 25.01. - 07.02. Erinnerung am 01.02.
  • TU Dresden:
  • 15.02. - 28.02.10 ohne Erinnerung

Anschreiben

Werbung

Plakate

  • A1: 150 - 200 und A3: max 100
  • Logos StuRä TU + HTW sowie DB
  • Logo kommt von der DB und das Plakat soll dann nochmal an Bahn zur Genehmigung gesendet werden
  • Umfrage zur Einführung eines sachsenweiten Semestertickets
  • Plakate drucken + Angebote
  • Druck-Angebote
  • Die Kopie:
  • Offset-Druck (4-5 Tage) 250 St. A1 200€ (wenn schneller, Expresszuschlag 25 € extra)
  • digital Druck 200 St. ca 1000 € (schnell), evtl bei wenig Farbe und 100 St. ca. 200 €

Homepage

  • Domain kaufen (www.ticket-sachsen.de + www.semesterticket-sachsen.de ca. 12€/Jahr)
  • Anleitung Zugang Emailpostfach (TU + HTW)

Studentenpresse

  • CAZ Ausgabe: 01.02.
  • Adrem Ausgabe: 27.01. informieren (Artikel und evtl. Plakat abdrucken)

Durchführung

  • Monitore des StuWe
  • Kanzlerin informieren
  • Plakate und Powerpointpräsi: mit Logo (StuRa TU und HTW, DB), Zeitraum und Domain gestalten
  • Monitore von StuWe (alle Dresden, was brauchen ?)
  • Info auf Homepage von stuRa, HTW (Frau Heider)
  • Display Monitor (Z-Gebäude)
  • Anträge beim Straßen- u. Tiefbauamt für Park stellen wenn Aushang auf Straßen und Platz
  • Plakate aufhängen

Förderung und Zuschüsse

  • eine Förderung des Tickets entspr. § 45a PBefG ist nicht möglich da dieses Gesetz für die Bahn keine Anwendung findet
  • prüfen ob Sächsischer Städte- und Gemeindetag etwas zuschießt oder in anderer Form den Semesterbeitrag subventioniert (Bsp. Zwickau)

Vertragsverhandlungen

Es fanden mehrere Gespräche mit den Vertretern der DB Regio (Herr Hübner u. Herr Ignatzek), mit Christian Soyk (StuRa TU Dresden) und Martin Kamke (StuRa HTW Dresden) statt. Des Weiteren hat Denny Meirich (StuRa HTW Dresden) die Anfangsphase der Verhandlungen aktiv mitgestaltet.

Privatbahnen

Von Seiten der NE-Bahnen gab es grundsätzlich positive Signale, nach derzeitigem Stand werden folgende NE-Bahnen ihre Zustimmung geben:

Die SBE hat bisweilen auf die Einbindung keine Reaktion gezeigt, ggf. müssen wir bis zum Fahrplanwechsel (12.12.) auf die Einbindung der SBE verzichten. Ich denke das tut nicht weh. Da auf dieser Strecke am 12.12. ein Wechsel der betreibenden Gesellschaft stattfindet (Vogtlandbahn), ist dies Strecke das automatisch ab 12.12. im Semesterticket enthalten. Da die NE-Bahnen noch bis zum 6.8. zur Einbeziehung Ihre Stellungnahmen endgültig abgeben können, ist diese Information unter Vorbehalt.

Schmalspurbahnen

  • Schmalspurbahnen sind generell vom Semesterticket ausgenommen.
  • Zwischenzeitlich hat zusätzlich die Döllnitzbahn ihr Interesse signalisiert im ersten Jahr probeweise teilzunehmen (ohne Mehrkosten).

Anmerkungen zum Vertrag

Erläuterungen

§ 1 Abs. 7 Maßnahmen zur Auslastungssteuerung

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Auswirkungen hat diese Regelung derzeit nicht. Sollten sich Auslastungsschwierigkeiten ergeben müssten wir zeitlich definierte Züge festlegen auf denen das Semesterticket nicht gilt. Dies muss aber erst die Erfahrung zeigen, ob wir hiervon Gebrauch machen müssen und wenn ja in welchem Umfang. Dies war auch eine Forderung der NE-Bahnen.

§ 5 Abs.3 Befragungsinhalte

Erklärung DB Regio (Herr Ignatzek, Mail 03.08.2010): Hier müssen auch die Belange der NE-Bahnen Berücksichtigung finden. Mit Hilfe der Befragung sollten gesamthaft Erkenntnisse geweonnen werden, wie sich ggf. die Nachfrage gegenüber der Vorab-Erhebung geändert haben. Die daraus gewonnenen Ergebnisse haben keine Auswirkungen auf den mit Ihnen abgestimmten Preise für die ersten 3 Jahre. Vielmehr wollen Sie NE-Bahnen sehen, wie sich ggf. das Nutzungsverhalten geändert hat und es einer Anpassung zwischen den beteiligten Eisenbahn zur Anwendung kommenden Einnahmeaufteilungsschlüssel bedarf. Somit ist eine über die reine Ja/Nein-Frage hinausgehende Befragung sinnvoll.

geänderte Passagen

§ 4 Abs. 4 Separate Zahlungsfristen für den StuRa HTW Dresden

Begründung: Die Hochschule kann aus verwaltungstechnischen Gründen die vorgegebenen Fristen nicht einhalten.

§ 7 Abs. 1: Sonderkündigungsrecht bis zum 30.05.2011 statt 30.06.2011

Begründung: StuRa TU Dresden muss bis Mitte Juli Semesterbeitragszahlen an das Immatrikulationsamt geben.

entfernte Passagen

§ 3 Abs. 2 letzter Satz: Eine Rückerstattung für die Zeit der Semesterferien erfolgt generell nicht.

Begründung: Befreiungen bzw. Rückerstattungen werden in der Beitragsordnung der StuRä geregelt.

Anlage I 2.2 letzter Satz: insbesondere Gast- und Nebenhörer.

Begründung: Nebenhörerinnen Nebenhörern in Dresden soll es möglich sein das SPNV-Semesterticket zu erwerben.

Siehe auch