Diskussion:Vereinbarung StuRa und HTW Dresden/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(→‎Partner: Ergebnis aus dem Gepräch heute)
(→‎Partner: Umsetzung unklar!)
Zeile 15: Zeile 15:


; Ergebnis: [[Benutzer:Denny|Denny]]  entscheidet dem Hinweis von [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] zu folgen.
; Ergebnis: [[Benutzer:Denny|Denny]]  entscheidet dem Hinweis von [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] zu folgen.
'''Besprechung zur Umsetzung nötig!


=== Bezeichnung der Beteiligten ===
=== Bezeichnung der Beteiligten ===

Version vom 30. November 2010, 13:32 Uhr

gesamtes Dokument

Partner

Es sollte nicht das Rektorat (vertreten durch den Rektor) sein, sondern die HTW Dresden (vertreten durch das Rektorat), oder? Folglich sollte es dann auch nicht der StuRa (vertreten durch die Sprecherinnen und Sprecher), sondern die Studentinnen- und Studentenschaft (vertreten durch den StuRa) sein. Möge ich dafür geschlagen werden, sollte das schon abschließend diskutiert wurden sein. Mir stellt sich nur gerade die Frage: Nicht nur die Organe vereinbaren etwas für sich, sondern das soll für die gesamten Körperschaften gelten.

Das ist ein Paradebeispiel mit welchen, aus meiner Sicht, überflüssigen Fragen bzw. Problemen Du Dich herum schlägst, die inhaltlich keinen Unterschied machen.
Wie du dir vorstellen kannst, sehe ich das nicht so. :-)
Was bitte wird in dieser Vereinbarung geregelt das die gesamte Körperschaft betrifft und nicht nur Absprachen zur Verwaltung. Die Studierendenschaft an sich kann nichts Abschließen, es bedarf immer eines Organs welches für diese tätig wird. Denn es können nicht alle Studierenden auf dem Vertrag unterschreiben. Selbiges gilt somit auch für den StuRa. Es unterschreiben die Sprecher für den StuRa. Bei Rektorat reicht auch der Rektor aus, vllt. noch die Kanzlerin speziell für die Verwaltung.
Ich kann und will eben noch nicht abschätzen können, was künftige Generation (der studentischen Selbstverwaltung) vereinbaren möchten. Beispielsweise Festlegung von ECTS für Grremientätigkeit oder Mitwirkung der Studierenden bei Instituten oder Derartigem (FIF oder ZAFT) wäre da nicht regelbar.
Nicht zu vergessen ist, dass es mehrere Organe gibt. Was wäre wenn der Senat oder einer der Fachschaftsräte einen gegenteiligen Inhalt beschließen oder vereinbaren?
Also so lassen wie es war.
Da du mein Vertrauen genießt, mögest du für mich mit entscheiden. Für eine Einbeziehung meiner Hinweise wäre ich dankbar.
--Denny 12:12, 27. Nov 2010 (CET)
-- PaulRiegel 03:40, 29. Nov 2010 (CET)
Ergebnis
Denny entscheidet dem Hinweis von PaulRiegel zu folgen.

Besprechung zur Umsetzung nötig!

Bezeichnung der Beteiligten

Partner oder Kooperierenden oder Beteiligten oder Parteien oder ...

Wenn wir dieses Dokument Vereinbarung nennen dann sollte es Partner oder Verinbarungspartner heißen, bei Kooperationsverinbarung, was mir nicht ganz passend erscheint, solltes ebenfalls Partner oder Kooperationspartner heißen. Also lass uns auf Partner einigen.
--Denny 12:14, 27. Nov 2010 (CET)
In diesem Zusammenhang habe ich eben den Artikel Vereinbarung bei Wikipedia gelesen. :-D Daher ergibt sich die grundsätzliche Frage nach der Bezeichnung des Dokumentes.
Partner finde ich schon alleine wegen der fehlenden "Geschlechtergerechtigkeit" für das Rektorat bzw. die HTW Dresden unpassend. Kooperierenden oder Parteien (wegen der Nähe zu einem Vertrag) finde ich gut.
-- PaulRiegel 04:29, 29. Nov 2010 (CET)
Ergebnis
der Partner (bei Singular) und die Partner (bei Plural)

Bezeichnung des Dokumentes

Diese im erste Augenblick banale anmutende Bezeichnung einer Vereinbarung hat vielleicht (wahrscheinlich) Relevanz.

Kooperationsvereinbarung oder Vereinbarung oder Dienstvereinbarung (seitens der Kanzlerin ursprünglich vorgesehene Bezeichnung) oder freie Vereinbarung

Ich bin für Freie Vereinbarung über die Kooperation zwischen.

-- PaulRiegel 04:29, 29. Nov 2010 (CET)

Ergebnis
Freie Vereinbarung zwischen

Bezeichnung der studentischen Selbstverwaltung

Studierendenschaft oder Studentinnen- und Studentenschaft oder studentische Selbstverwaltung (studentischen Selbstverwaltung) oder StuRa oder ...

Da wir nicht ausschließlich Dinge im Zusammenhang mit dem StuRa sondern auch mit den FSRs vereinbaren sollte es studentischen Selbstverwaltung heißen. Dort wo es nur den StuRa betrifft StuRa und dort wo nur die FSRs tangiert werden FSR.
--Denny 12:17, 27. Nov 2010 (CET)
Zustimmung!
Kontrollierst du das im Dokument?
-- PaulRiegel 04:31, 29. Nov 2010 (CET)

einzelne Abschnitte

Präambel

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.
Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

durch

Diese Vereinbarung legt die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern. Auseinandersetzungen durch mangelnde Klarstellung der Positionen soll hiermit verhindert werde.
Diese Vereinbarung soll die getroffenen Absprachen, zwischen der Hochschule und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen. Dafür ergibt sich eine Zweckmäßigkeit durch den, nicht allein unsere Hochschule betreffende, ungleich häufigen Wechsel der Studierenden.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

.

Vorschlag:

--Denny 17:16, 27. Nov 2010 (CET)
In den gemeinsamen Diskussionen können gelegentlich Unterschiede zu bestimmten Sachfragen in den Vordergrund treten. Daher stellt diese Vereinbarung die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund und legt die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen fest, um die Kooperation der Partner zu verbessern.
Zusammenarbeit und Unterstützung vor Gemeinsamkeiten und getroffene Übereinstimmungen - da nach dem Punkt Unterscheide gleich wieder auf positives umgelenkt werden sollte.
dauerhaft raus - da dies im folgenden Absatz behandelt wird.
Kooperation als Synonym für Zusammenarbeit und Unterstützung
An unserer Hochschule ist nicht allein die Studierendenschaft ständigen Änderungen unterworfen, aus diesem Grund soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung dauerhaft festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.
Habe versucht den Inhalt unseres letzten Gespräches einfließen zu lassen.


Ergebnis:

--Denny PaulRiegel 11:02, 30. Nov 2010 (CET)

Ersetze

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund, um eben diese zu verbessern.
Nicht allein unsere Hochschule ist, durch die relativ schnell wechselnden Studierenden, ständigen Änderungen unterworfen, daher soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen, zwischen dem Rektorat und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung, festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

durch

Da in der gemeinsamen Auseinandersetzung die auftretenden Unterschiede zu bestimmten Sachfragen gelegentlich hervortreten, legt diese Vereinbarung die Gemeinsamkeiten und getroffenen Übereinstimmungen dauerhaft fest und stellt die Zusammenarbeit sowie gegenseitige Unterstützung in den Vordergrund. Damit soll die Kooperation der Partner verbessert werden.
An unserer Hochschule ist nicht allein die Studierendenschaft ständigen Änderungen unterworfen. Aus diesem Grund soll diese Vereinbarung die getroffenen Absprachen zwischen dem HTW Dresden und der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung dauerhaft festhalten und somit auch eine Grundlage für die Nachvollziehbarkeit schaffen.

Leitlinien der Vereinbarung

Frage:

-- PaulRiegel

Bei

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Bei erzielter Einigung wird diese in dieser Vereinbarung aufgenommen.

bedeutet das ja, dass alle Einigungen Bestandteil dieser Vereinbarung werden. Ich kann mich jedoch daran erinnern, dass du gewisse Inhalte hier nicht haben wolltest. Besinne ich mich richtig, dass cp durch den Erwerb von Kompetenzen gemäß Bologna durch geleistete Gremientätigkeit dafür ein Beispiel war? Daher könnte o.g. Text dann ersetzt werden durch

Gegenstände zu denen keine Übereinstimmung erreicht wird, werden in einem gegenseitigen Forderungskatalog dargestellt. An der Prüfung zur Umsetzung der Forderungen bemühen sich alle Beteiligten. Neu erzielter Einigungen werden in diese oder eine andere Vereinbarung aufgenommen.

I.O.? Im Übrigen meine ich, dass es wohl kaum etwas geben kann, was nicht in diese Vereinbarung passen könnte, aber gern folge ich dir.

Soweit ich mich entsinne, habe ich gesagt, dass Sachverhalte welche durch den Senat müssen nicht in diese Vereinbarung gehören. Ich denke dies gilt insbesondere für cp. Daher sollte der Satz bleiben wie er ist.
--Denny 17:19, 27. Nov 2010 (CET)
Das klingt nachvollziehbar (Hätte ich diese Anmerkung von dir nur schon vorher gelesen. Damn!).
Meine Fassung finde ich aber trotzdem gut. Das weist daraufhin, dass es auch weitere Vereinbarungen geben kann. Selbstverständlich (hoffentlich) sollte alle Ähnlichen zwischen Rektorat und StuRa hier gefasst werden. Gibt es Bedenken dazu?
Im Übrigen muss der Rektor auch die Beschlüsse aller zentralen Organe vollziehen.
-- PaulRiegel 04:45, 29. Nov 2010 (CET)
Kann Deine Änderungen auch akzeptieren, ist Dir überlassen.
--Denny 11:39, 30. Nov 2010 (CET)

Koordination und Abstimmung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung ein.

durch

Bei Veranstaltungen, insbesondere Tag der offenen Tür und Erstsemestereinführung, sowie Publikationen, beispielsweise die Broschüre Studieninformationen oder gemeinsamen Pressemitteilungen, beziehen sich die Partner gegenseitig in die Planung und Durchführung ein.

denn

Der Satz ist überfrachtet und nahezu nicht lesbar und verständlich.

.

Ich sehe nicht, dass dieser Satz überfrachtet ist. Vielleicht mal nicht einfach den Satz vom ersten Diskussionspunkt kopieren. ;-) Deiner Änderung stimme ich natürlich zu.
--Denny 09:39, 27. Nov 2010 (CET)

Informationsaustausch

zu überarbeiten!
:-D :-D :-D

Das ewige Formulierungsproblem!

Wer ein Feed zu Neuigkeiten und Änderungen anbietet, muss den anderen nicht manuell informieren. Und das in schön!

Die beste Formulierung gewinnt ein Eis (bei Netto oder Rewe von mir geholt)!

-- PaulRiegel 21:13, 21. Nov 2010 (CET)

Vorschlag:

--Denny 18:35, 27. Nov 2010 (CET)
  1. Die Partner können sich eigenverantwortlich auf der jeweiligen Internetpräsenzen über die zugänglichen Informationen und Dokumente erkundigen. Da die zur Verfügung stehend Informationen sehr umfangreich sind teilen die Partner sich sämtliche Änderungen und Neuerungen per E-Mail mit, falls die Internetpräsenz keine automatisierte Verfolgung zulässt. Darüber hinaus nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.
  2. Zur Verbesserung der Transparenz informieren sich die Partner gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen, insbesondere zu Belangen der Studierenden.


Ergebnis
  1. Die Partner können sich eigenverantwortlich auf der jeweiligen Internetpräsenz des Partners über die zugänglichen Informationen und Dokumente erkundigen. Wegen der Vielzahl von Informationen. teilen sich die Partner sämtliche Änderungen und Neuerungen per E-Mail mit, falls die Internetpräsenz keine automatisierte Verfolgung zulässt. Darüber hinaus nehmen sich die Partner gegenseitig in Verteiler (siehe Anlage 1) auf.
  2. Über Neuerung und Änderungen zu Dokumenten und Prozessen, insbesondere zu Belangen der Studierenden, welche nicht mittels E-Mail-Verteiler oder über die Internetpräsenz verfügbar sind, setzten sich die Partner in Kenntnis.
  3. Zur Verbesserung der Transparenz informieren sich die Partner gegenseitig frühzeitig über geplante sowie anstehende Aktivitäten und Neuerungen, insbesondere zu Belangen der Studierenden.

Kooperation

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Dies gilt nicht für den Fall, dass dadurch die Interessen eines Partners verletzt werden.

denn

Ich meine es nicht besonders aufführen zu müssen.
Dabei fällt mir auf, dass es vielleicht sogar doch einen Unterschied macht, wer Partner ist.

.

Viele Dinge in dieser Vereinbarung sollten selbstverständlich sein. Da unsere Hochschule das leider nicht immer so sieht denke ich, dass dieser Satz auch explizit aufgeführt werden sollte.
Trotz der Richtigkeit des Argumentes ( :-D ), sehe ich das nicht so (mangels Validität).
Was meinst Du eigentlich mit, es macht einen Unterschied wer Partner ist?
Die Diskussion wegen Partnern ist gemeint. Falls das nicht verständlich ist, so klären wir das mündlich.
--Denny 09:45, 27. Nov 2010 (CET)
-- PaulRiegel 05:04, 29. Nov 2010 (CET)

Bereitstellung von Räumen

zu überarbeiten!


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Die HTW Dresden stellt der Studierendenschaft folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522.

durch

Der Studierendenschaft werden folgende Verwaltungsräume entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 1 und 2 unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Z123; Z124; Z521; S516/517; S533 sowie S522/523.

, denn

Damit entfällt HTW Dresden oder Rektorat, denn es ist ja klar, dass die Räume von der Hochschule "vergeben" werden.
Möge die S523, wie bereits gemäß dem Firmenadressbuch zu entnehmen, der studentischen Selbstverwaltung zugeteilt werden. ;-) Falls nicht, kann das auch wieder gestrichen werden, aber nun habe ich schon einmal hinzuzählen wollen.

.

Das mit der S523 bekommt natürlich mein OK.
Was die Umformulierung betrifft um "HTW Dresden" oder Rektorat raus zu bekommen, so muss ich sagen, dass meiner Meinung nach immer dazu gehört wer wem etwas zur Verfügung stellt. Jetzt übertreibe ich mal: Lassen wir doch Studierendenschaft auch aus dem Satz raus ;-)
Ich dachte mir, dass wenn wir schon auf § 29 SächsHSG verweisen, brauchen wir dort benannte Hochschule nicht nochmal erwähnen. Dass es sich nicht nur um den benannten Studentenrat handelt, sollte hingegen erwähnt werden, da dem nicht so ist. :-P
Jetzt wieder ernst: Deine Formulierung ist soweit OK müsste aus meiner Sicht nur wieder mit Rektorat/Hochschulverwaltung oder so ergänzt werden.
Egal wie du es gern hättest: Ich trage es (mit Freude) mit.
--Denny 09:54, 27. Nov 2010 (CET)
-- PaulRiegel 05:19, 29. Nov 2010 (CET)


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Gliedere

Welche studentischen Vereine und Initiativen unterstützt werden, teilen die studentischen Organe der Hochschulverwaltung mit.

aus, denn

das gehört nicht zu Räumen als solches. Der Satz sollte einem allgemeineren Teil zugeordnet werden.

.

Gut, das macht natürlich Sinn. Man weiß ja nicht ob man diese Auflistung nicht nochmal woanders braucht. Also am besten einen Verweis auf die entsprechende Anlage machen. Dabei fällt mir ein, diese Liste sollte der StuRa ja sowie so erstellen und beschließen um diese Sache mit der Homepage, was ich letztens mal erwähnt hatte, zu erleichtern. Ist also auch intern wichtig.
--Denny 09:54, 27. Nov 2010 (CET)
Anlage ist, aus meiner Sicht, nicht ideal, denn diese wäre Bestandteil der Vereinbarung und eine Veränderung sollte daher von beiden Seiten unterstützt werden. Das sehe ich hier nicht als sinnvoll an, denn das ist eine (nahezu) ausschließliche Aufgabe aus unserer (studentischen) Selbstverwaltung.
Unsere Gedanken zur Reglung der Sache im StuRa, habe ich gerade nicht im Kopf. Verschriftlichst du diese bitte? Ich trage sie, wenn du willst, dann durch den StuRa usw..
-- PaulRiegel 05:19, 29. Nov 2010 (CET)

Schlüsselnutzung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die studentischen Vertretungen (StuRa, FSR) legen eigenverantwortlich fest welche Mitglieder einen personengebundenen Schlüssel zu deren Räumen erhalten. Der StuRa erhält dazu bis zu 23 Schlüssel von der Hausverwaltung.
  2. Für die Räume der Fachschaften können je bis zu zwei verantwortliche FSR-Mitglieder befristet Schlüssel durch die Hausverwaltung erhalten. Gegenüber der Hausverwaltung ist der unterzeichnende Empfänger verantwortlich für die ausgegebenen Schlüssel.
  3. Jeweils ein Schlüssel für die Räume der studentischen Vertretungen gemäß Absatz Bereitstellung von Räumen befindet sich beim Wachschutz und kann auf Basis einer bestätigten Namensliste gegen Unterschrift leihweise entgegen genommen werden.

durch

  1. Für die Verwaltungsräume der Studierendenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Die Listen zählen die Personen auf, die einen Schlüssel für den Zugang zur Nutzung des jeweiligen Verwaltungsraumes erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat oder Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
  2. Für jeden Raum befindet sich mindestens ein Schlüssel, der zur Leihe für die Dauer der Nutzung des Raumes bereitgestellt werden kann, beim Wachdienst.
  3. Weitere verfügbare Schlüssel können zeitlich befristet auf Dauer von Personen ausgeliehen werden. Zur Berechtigung ist ein Nachweis des jeweiligen Organes der Hausverwaltung vorzulegen und der Empfang zu unterzeichnen. Die Hausverwaltung sorgt für die Programmierung des Schlüssels der Person nach den Berechtigung. Bis zur Unterzeichnung der Rückgabe durch die Hausverwaltung ist die Person verantwortlich für den Schlüssel.
  4. Der Studierendenschaft werden für die Verwendung zur dauerhaften Leihe 4 Schlüssel je FSR und 20 für den StuRa bereitgestellt. Davon sind je FSR mindestens 2 und für den StuRa 10 Schlüssel für die dauerhafte Leihe zugesichert, die bei der Hausverwaltung verwahrt werden.

, denn

So wäre es wohl das Beste! :-D

.

Meine Änderungen und Anmerkungen:
zu 1.: Für die Verwaltungsräume der Studierendenschaft (FSR und StuRa) legt das jeweilige Organ eigenverantwortlich eine Schlüsselliste fest. Diese Listen bestimmt die Personen, die einen Schlüssel für den Zugang zu den jeweiligen Verwaltungsräumen erhalten dürfen. Diese sind beim Wachdienst zu hinterlegen und entsprechend dem Dekanat bzw. Rektorat unverzüglich bekannt zugeben.
Übernehme ich!
zu 3.: "... können zeitlich befristet auf Dauer ..." was denn nun zeitlich befristet oder auf Dauer. Ein Formulierung wie Du sie hier machst gibt es nicht, weil sie zu widersprüchlich ist. In diesem Zusammenhang ist es selbstverständlich, dass diese Schlüssel mal zurückgegeben werden müssen, daher kann "zeitlich befristet" gestrichen werden.
Übernehme ich!
Womöglich wollte ich es dem Verständnis der Hochschule entsprechend formulieren. :-D Ich freue mich auf die Nachfrage seitens der Leitung der Hochschulverwaltung. ;-)
-- PaulRiegel 05:26, 29. Nov 2010 (CET)

Zugangsberechtigung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Das Rektorat ermöglicht allen Mitgliedern und Mitwirkenden der studentischen Selbstverwaltung, des StuRa bzw. den FSRs, jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden.

durch

Allen Mitgliedern und Mitwirkenden der Selbstverwaltung wird jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu deren Räumen in der HTW Dresden ermöglicht.

denn

Somit sind auch Studentinnen und Studenten der Selbstverwaltung der Hochschule usw. eingeschlossen.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Streiche

Diese Schlüsselliste wird vom jeweiligen Organ in eigener Verantwortung erstellt und dem Wachdienst sowie der Verwaltung der HTW Dresden zur Kenntnis gegeben.

denn

Der Zugang ergibt sich nach der Schlüsselliste, die bei Schlüsselnutzung beschrieben sein sollte.

.

Nutzung des Logos der HTW Dresden

Frage:

-- PaulRiegel

Das hatte wir schon besprochen. :-)

Jedoch fallen mir gerade noch einige Beispiele ein, wo es schön wäre unsere HTW Dresden mit dem Logo repräsentieren zu können:

  1. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft (siehe Logo der TU Dresden beim StuRa );
  2. Formulare (z.B. Semesterticket);
  3. Präsentationen des StuRa oder der FSR bei anderen Interessenvertretungen (KSS, fzs oder BuFaTas);

Solltest du mich schon davon überzeugt gehabt haben , dass das nicht sinnvoll ist, dann möchte ich das hiermit zurückziehen. ;-)

Und noch etwas: Kann denn unsere Hochschule unser Logo verwenden wie sie es will? Andi fände das vielleicht nicht so prickelnd. Und uns auf einem HRK-Plakat ohne ausdrückliche Zustimmung kann ich mir das gerade auch nicht vorstellen. :-/

Materialbeschaffung

Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

Materialbeschaffung

durch

Verwaltungsaufwendungen

denn

Etwa durch Telefon anfallende Kosten sind keine Materialbeschaffung.

.


Vorschlag:

-- PaulRiegel

Ersetze

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben aus der Gesamtheit der studentischen Selbstverwaltung durch Büromaterialien. Diese sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  2. Die HTW Dresden übernimmt die anfallenden Telefonkosten des StuRa bis zu einer Höhe von 600,- Euro jährlich.
  • Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden zur Unterstützung des StuRa von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  • Da die Organe der Studierendenschaft auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule unterstützend wirken, erhalten diese von der Hochschulverwaltung eine Budget(Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

durch

  1. Die HTW Dresden unterstützt den StuRa zur Bewältigung der Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung durch die Bereitstellung von Ressourcen. Entstehende Aufwendungen für den üblichen Verwaltungsbetrieb, in Form von Büromaterial, Telefon usw., werden von der Verwaltung der HTW Dresden getragen.
  2. Büromaterial sind über die Stelle für den zentralen Einkauf der HTW Dresden zu beziehen.
  3. Für die unterstützende Mitwirkung von Organen der studentischen Selbstverwaltung auch bei diversen Veranstaltungen und Vorgängen an der Hochschule, erhalten diese von der HTW Dresden eine Budget (Anlage 5) zur Kompensation der dadurch entstandenen Aufwendungen.

denn

Leider gerade keine Lust oder Zeit mehr!

.