StuRa:Sitzungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Es ist für ein [[Gremium]] sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf [[Beschlüsse | verständigen]] wie sie ihre [[#Termine | Termine]] prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer [[Geschäftsordnung]] oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von [[#Termine | Terminen für die]] [[Sitzungen]] besprechen und sich dazu [[Beschüsse | einigen]]. | |||
Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) [[Gremien]] wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des [[Beschluss]]es auch vom [[Gremium]] argumentiert werden, dass keine besondere terminliche [[#Einladung | Einladung zur Sitzung]] mehr nötig ist. | |||
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Im Übrigen sollten auch [[Gremien]], die [[Ausschluss der Öffentlichkeit | nicht öffentlich tagenden]], die [[#Termine | Termine]] ihrer [[Sitzungen]] bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein [[Protokoll]] dazu erstellt werden wird. | |||
=== Öffentlichkeit === | |||
[http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeitsprinzip Grundsätzlich sollten]<!-- Das ist wünschenswerte Anspruch. --> alle [[Sitzungen]] öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft [http://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz_%28Politik%29 Transparenz]. | |||
==== Ausschluss der Öffentlichkeit ==== | |||
==== Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz ==== | |||
Gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7687313120742&jlink=p56 § 56] Absatz 2 Satz 1 [[SächsHSG]] sind [[Personalangelegenheiten | Personal-]] und [[Prüfungsangelegenheiten]] nicht öffentlich zu behandeln. | |||
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Version vom 22. Dezember 2010, 07:45 Uhr
Zeiten
- Gremienblockzeit (weiteres sollte ausgeführt werden)
Termine
Termine der Sitzungen sollten frühzeitig, langfristig beschlossen und veröffentlicht werden.
Es ist für ein Gremium sinnvoll, dass sich alle Beteiligten darauf verständigen wie sie ihre Termine prinzipiell festlegen wollen. Dazu kann es eine Reglung in einer Geschäftsordnung oder ähnlichen geben. Sonst sollten die Beteiligten das Verfahren für die Vereinbarung von Terminen für die Sitzungen besprechen und sich dazu einigen.
Die Festlegung einer Regelmäßigkeit erscheint für ordentliche (beständige und in nur in Sonderfällen handelnde) Gremien wichtig. Es kann nach der Bekanntgabe des Beschlusses auch vom Gremium argumentiert werden, dass keine besondere terminliche Einladung zur Sitzung mehr nötig ist.
Bekanntgabe der Termine
Passend zu den Reglungen hinsichtlich der Termine sollte die Veröffentlichung dieser geregelt werden.
Im Übrigen sollten auch Gremien, die nicht öffentlich tagenden, die Termine ihrer Sitzungen bekanntgeben. Somit zeigen dieses, dass es arbeitet und gibt zu erkennen, dass ein Protokoll dazu erstellt werden wird.
Öffentlichkeit
Grundsätzlich sollten alle Sitzungen öffentlich sein. Öffentlichkeit, von Sitzungen mit deren Protokollen, schafft Transparenz.
Ausschluss der Öffentlichkeit
Ausschluss der Öffentlichkeit per Gesetz
Gemäß § 56 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG sind Personal- und Prüfungsangelegenheiten nicht öffentlich zu behandeln.
besondere
konstituierende
- Vorstellung
- des StuRa (vorzugsweise unmittelbar vor der konstituierenden Sitzung, aber dazu muss entsprechend, etwa bei der Benachrichtigung der Gewählten, informiert werden)
- der bisherigen Mitglieder des StuRa
- der neuen Mitglieder des StuRa
- Angestellte (möglichst mit deren Anwesenheit)
- Information
- Ordnungen des StuRa
- Grundordnung (aktuell noch die Satzung)
- Wahlordnung
- Finanzordnung
- Gliederung des StuRa in Referate
- Ämter und Stellen
- Ordnungen des StuRa
- Beschlüsse
- Kooption der beratenden Mitglieder
- Festlegung der Sitzungszeit
- Wahl der Ämter