StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=7887}} Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009]</span> | * <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=7887}} Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009]</span> | ||
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=7889}} Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010]</span> | * <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=7889}} Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010]</span> |
Version vom 1. Januar 2011, 11:04 Uhr
Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.
Grundlage
Befassung
Beschlussfassung
Der StuRa beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.
Genehmigung
Dokument
Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom StuRa beschlossenen, von den Sprecherinnen und Sprechern unterzeichneten und vom Rektorat genehmigten Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im StuRa befinden.
Änderungsordnungen
ältere Fassungen
Hinweis zu Änderungen
- Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
- Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
- Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
- Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.