StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Januar 2011, 09:05 Uhr
Dies ist das Dokument zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft mit ergänzender Begründung und Erklärung.
Entwurf zur Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft
Geschäftsordnung
der Studentinnen- und Studentenschaft
der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
§ Ordnungen
- Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
- Beschlüsse über Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.
- Ordnungen sind mindestens hochschulöffentlich bekannt zu machen. Alle Ordnungen sind gemeinsam zu veröffentlichen.
§ Sitzungen
- Die Organe tagen mindestens viermal im Semester.
- Mindestens einmal im Semester tagt der StuRa gemeinsam mit den Fachschaftsräten und weiteren in Organe der Hochschule gewählten und in Kommissionen der Hochschule bestellten Studentinnen und Studenten.