Studiendekanin oder Studiendekan: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Studiendekan wird durch den [[Fakultätsrat]] bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten. | Der Studiendekan wird durch den [[Fakultätsräte|Fakultätsrat]] bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten. | ||
Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG]. | Reglungen diesbezüglich siehe [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7011212885528&jtyp=akt&jlink=p91&jabs=105 § 91 SächsHSG]. | ||
[[Kategorie:Amt der Hochschule]] | [[Kategorie:Amt der Hochschule]] |
Version vom 26. Januar 2011, 17:29 Uhr
Der Studiendekan wird durch den Fakultätsrat bestimmt und fungiert als Beauftragter für Studienangelegenheiten.
Reglungen diesbezüglich siehe § 91 SächsHSG.