E-Voting: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
hervorhebung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Ist die Implementierung einer Stimmabgabe auf elektronischen Wege.
Ist die Implementierung einer Stimmabgabe auf elektronischen Wege.
'''Vergesst E-Voting für Wahlen(!)''', da zur Zeit (2011) keine Verfahren bekannt sind eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen zu garantieren. Es wäre aber ein nettes Werkzeug um Abstimmungen vorzubereiten und einen Konsens zu finden (welcher dann in einer Wahl enden kann). Klarstellung zum Thema Wahl:
'''Vergesst E-Voting für Wahlen(!)''', da zur Zeit (2011) keine Verfahren bekannt sind eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen zu garantieren. Es wäre aber ein nettes Werkzeug um Abstimmungen vorzubereiten und einen Konsens (z.B. bzgl eines Antragstextes) zu finden (welcher dann in einer Wahl enden kann). Klarstellung zum Thema Wahl:
# Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl ''öffentlicher Überprüfbarkeit'' unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
# Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl ''öffentlicher Überprüfbarkeit'' unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
#  Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger ''zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft'' werden können. [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html]
#  Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger ''zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft'' werden können. [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/cs20090303_2bvc000307.html]

Version vom 26. Januar 2011, 18:15 Uhr

Ist die Implementierung einer Stimmabgabe auf elektronischen Wege. Vergesst E-Voting für Wahlen(!), da zur Zeit (2011) keine Verfahren bekannt sind eine Wahl nach demokratischen Grundsätzen zu garantieren. Es wäre aber ein nettes Werkzeug um Abstimmungen vorzubereiten und einen Konsens (z.B. bzgl eines Antragstextes) zu finden (welcher dann in einer Wahl enden kann). Klarstellung zum Thema Wahl:

  1. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.
  2. Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. [1]

siehe auch