Bereich studentische Vertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Februar 2011, 16:26 Uhr
Aufgaben
Qualifikation
- Schulung für Mitglieder der Studentischen Vertretung in und Außerhalb der Selbstverwaltung anbieten bzw. Angebote diesbezüglich kommunizieren
- z.B. Schulung zur Befähigung der Teilnahme an Akkreditierungsverfahren
- z.B. Seminar für Mitglieder der Studienkommissionen
- z.B. Seminare bez. SächsHSG o.ä.
Organisation
- Zusammenarbeit zwischen StuRa und FSRs sicherstellen und verbessern
- durch Informationsaustausch
- Sicherstellen der Mitwirkung an der Befragungen der Studentinnen und Studenten der Studienkommissionen gemäß § 91 Abs. 4 SächsHSG
- Zusammenwirken bei Forderungen und Veranstaltungen
- effizientes Arbeiten innerhalb des StuRa
- Umsetzung von Beschlüssen prüfen (durch wen? Ob überhaupt?)
- klare Aussage von Beschlüssen prüfen
- Zusammenarbeit der Referate
- Arbeit der Referate
- durch 1/4 jährliche Rechenschaftsberichte in Sitzungen des StuRa
- Zeitnahe Fertigstellung und Verabschiedung von Protokollen
Feedback
- Prüfung des Willens der Studentinnen und Studenten durch Umfragen