StuRa:Bereichsleitung Antidiskriminierung
Aufgaben
- Auseinandersetzung mit den Themen der Antidiskriminierung (z.B.: AntiFa, AntiRa)
- Aufklärung/Verhinderung von Benachteiligungen/Beeinträchtigungen aus Gründen, die im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) §1 verankert sind.
Aufwand
Arbeitsaufwand
150 - 200 Stunden/Jahr
Einarbeitungsaufwand
20 Stunden
Anforderungen
Muss
Soll
- dem StuRa flexibel zur Verfügung stehen
- vorzugsweise in Personalunion mit der oder dem studentischen Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter des StuRa
Kann