Bereich Gebühren
Aufgaben
Zusammenarbeit
mit
Rechenschaft
Amtstragendepersonen
Name | Amtszeit |
---|---|
Sven Hoser | 11-04-26 - heute |
Stellen
Themen
Studiengebühren
- Gebührenordnung der HTW Dresden
Allgemeine Studiengebühren
- keine
Langzeitstudiengebühren
- derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden
Zweitstudiumsgebühren
- 300,00 EUR pro Semester
- Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
Verwaltungsgebühren
- Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.