StuRa Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 27. Mai 2011, 18:32 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Diskussion:Geschäftsordnung des StuRa/Dokument wurde nach Diskussion:Studentinnen- und Studentenrat/Geschäftsordnung/Dokument verschoben: Syntax der Bezeichnung des Artikels)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Komponenten von liquid democracy zur meinungsbildung einbauen? JohannesSchneemann

Antragsform

Was muss mindestens in einen Antrag:

  1. Name des Antragstellers,
  2. Telefonnummer oder E-Mailadresse des Antragstellers,
  3. eine Beschreibung der beantragten Sache.

§ Sitzungen

  1. Außerordentliche Sitzungen der Organe werden einberufen auf Verlangen
    1. der Sitzungsleitung oder
    2. der Sprecher.
  2. Auf außerordentlichen Sitzungen darf nur zu den auf der Einladung enthaltenen Themen diskutiert und beschlossen werden.
  3. Finden wöchentlich statt.
  • "Herausschmeißen" der nicht Stimmberechtigten: Es muss auch möglich sein, dass ausschließlich die Gewählten (als Legislative) sich frei von und über die Exekutive beraten können. Oder?

§ Anträge

  1. Einreichungsfristen

Mitwirkung in der KSS

§ Sitzungsleitung und Protokollführung

Genauer Konzeption erscheint notwendig:

Unterscheidung und Definition von

  • Sitzungsleitung (oder Sitzungsvorstand)
  • Versammlungsleitung (oder Redeleitung)
  • Protokollführung
§ Sitzungsvorstand

(1) Der Sitzungsvorstand besteht aus drei vom StuRa gewählten Mitgliedern.
(2) Der Sitzungsvorstand leitet und strukturiert die Sitzung des StuRa. Er ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Unterlagen für die Sitzung rechtzeitig bereitstehen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(3) Der Sitzungsvorstand bestimmt den Versammlungsleiter in der Regel aus seiner Mitte. Der Versammlungsleiter hat die Ordnungsgewalt auf der Sitzung des StuRa. Ihm obliegt die Auslegung der Grundordnung und deren Ergänzungsordnungen mit Wirkung für den Verlauf der aktuellen Sitzung. Auf außerordentlichen Sitzungen hat der Versammlungsleiter insbesondere das Recht, Initiativen abzulehnen, ((die § 22 Abs. 2 und § 20 Abs. 3 )) zuwiderlaufen.
(4) Der Sitzungsvorstand ist für die Erstellung und Verwaltung des Protokolls zuständig.
(5) Ruht das Mandat eines Mitgliedes des StuRa gemäß § Abs. 2, hat der Sitzungsvorstand unverzüglich den entsprechenden FSR zu informieren.

usw.

-- PaulRiegel 03:51, 25. Apr 2011 (CEST)

GO SLT

Interessantes zur Sitzungsleitung aka Präsidium:

  1. Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung haben in allen Ausschüssen beratende Stimme.
  2. Die Zusammensetzung der Sitzungsleitung, Änderungen in der Zusammensetzung des StuRa, Beschlüsse zu Vorlagen und sonstige Beschlüsse, soweit sie die Belange des StuRa berühren, sollen der Sitzungsleitung möglichst unverzüglich mitgeteilt werden.
  3. Sind alle Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung verhindert, so treten die Sprecherinnen und Sprecher oder durch die Sprecherinnen und Sprecher Bestellten an ihre Stelle.
  4. Reichen die anwesenden Mitglieder des Bereiches Sitzungsleitung nicht aus, so ernennt die Sitzungsleitung aus der Zahl der anwesenden Mitglieder des StuRa.
  5. Die Mitglieder des StuRa sind verpflichtet, an den Arbeiten des StuRa teilzunehmen.
  6. Zu jeder Sitzung ist eine Anwesenheitsliste zu erstellen und bei der Sitzungsleitung ausgelegt, in die sich die Mitglieder des StuRa einzutragen haben.