StuRa:Aufwandsentschädigung

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Eine Aufwandsentschädigung, kurz AE, dient grundsätzlich zur Kompensation des Ausfalls von Mitteln, die durch die Ausübung eines Amtes entstehen sind.


Entwürfe AE-Ordnungen

Kommentare

Zur AE sagen Brüggen/Heckendorf im Kommentar zur Sächsischen Gemeindeordnung:

"Mit der Aufwandsentschädigung soll der tatsächliche Aufwand an Zeit und Arbeit für entgangenen Arbeitsverdienst [...] ausgeglichen werden."

Also es ist kein Ersatz-Job, weil die AE viel niedriger ist und man eben keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen kann, es gibt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, keinen bezahlten Urlaub, keinen Kündigungs- oder Mutterschutz oder Elternzeit.

Bei der Thematik Aufwandsentschädigung sollte auch der Korrumpierungseffekt bedacht werden. Dies stellt kein Argument contra AE dar, sondern soll vielmehr beim Umgang mit AE beherzigt werden, um den negativen Aspekt zu umgehen und so wirkllich einen positiven Effekt mit den AE zu erzielen.

Es ist nicht ganz klar, in welcher Höhe für ehrenamtliche Tätigkeit sich die StuRa-Mitglieder Entschädigungen zahlen dürfen ohne das diese Einkommenssteuerpflichtig (privat versteuert) sind (§ 3 Nr. 26 oder 26a EStG - entweder 2.100 Euro oder 500 Euro pro Jahr).

Mit der Zahlung von Aufwandsentschädigung wird ein Beschäftigungsverhältnis begründet, welches Sozialversicherungs- und Beitragspflichtig ist (LSG Chemnitz - L1 KR 92/07). Es liegt ein Beschäftigungsverhältnis nach § 7 SGB IV vor ("Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.") - auch laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.07.08 (VIR 51/05, [http://www.recht-in.de/urteil/asta_mitglieder_als_arbeitnehmer_vi_r_51_05_bfh_urteil_142544.Arbeits

Organisation

Zum Durchdenken der Art und Weisen wurde die Arbeitsgruppe AE gegründet, dort finden sich auch Vorschläge zur Umsetzung.

Durch den Beschluss zur 32. Sitzung des StuRa 2010 wurde der Ausschuss Finanzielles gegründet. Dieser soll sich der Thematik annehmen und eine mögliche Konzeption erstellen.

Konzeption

  1. Kalkulation
  2. Verfahrensweise
  3. Umsetzung
  4. Verweise

Kalkulation

Der in den einzelnen Tätigkeitsbeschreibung der jeweiligen Stellen erwähnte Zeitaufwand dient als Grundlage zur Kalkulation der Aufwandsentschädigung. Der errechnete Gesamtbetrag aller Stellen wird im Haushaltsplan mit einem Nutzungsfaktor (<1) belegt, der je nach Nutzung Jahr für Jahr angepasst wird.

Verfahrensweise

Jeder der in der Exekutive des StuRa HTW Dresden tätig ist, hat ein Anrecht auf Aufwandsentschädigung. Die AE muss prinzipiell von der zu begünstigenden Person persönlich gestellt werden.

Ablauf
  • Tätigkeitsbericht erstellen und min. 1 Woche vor Antragsabarbeitung veröffentlichen
  • der gestellte Antrag muss den selbstgewerteten Erfüllungsgrad (in %) enthalten
  • der Antrag wird in der Sitzung abgestimmt

Umsetzung

  • Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mit möglichst genau geschätzten Zeitaufwand

Folgende Niederschriften beziehen sich auf das Konzeptionstreffen vom Ausschuss Finanzielles am 16.05.2011, um 17:00 Uhr in der Z123.

Literatur