StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 23. Februar 2020, 17:55 Uhr von MichaelMolnar (Diskussion | Beiträge) (MichaelMolnar verschob die Seite Diskussion:Härtefallordnung/Dokument nach StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zusammensetzung

Ich wäre für 5 Mitglieder, von denen mindestens 3 zur Sitzung anwesend sein müssen, um beschlussfähig zu sein. Dies ist sinnvoll, da von 3 aus 5 sich eher ein gemeinsamer Termin finden lässt, als wenn immer alle 3 Mitglieder anwesend sein müssten.

Elisa Löwe 02:21, 14. Jun 2011 (CET)


Erstellung

Denny Meirich gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben.

Vielen Dank den Aktiven, die sich der Sache annehmen.

PaulRiegel 22:35, 1. Mär 2010 (CET)

Anteil des Beitrages für das Studentenwerk

Salve Aktive,

es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des Anteils des Beitrages für das Studentenwerk kommen. Dieses Verfahren gibt es, nach Aussage des mehrjährigen Geschäftsführer für Soziales des Stura TU Dresden, Armin Grundig, bei der Zusammenarbeit des StuRa TU Dresden und dem StuWe. Es ist nicht bekannt, dass dieses Verfahren niedergeschrieben ist. Armin Grundig sprach, auf Anfrage von PaulRiegel, davon, dass das StuWe wohl ein "Budget" von 10 Härtefällen "bereitstellt".

Es wäre wünschenswert in der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache und Verhandlung mit dem StuWe, da diese für die Erhebung dieses Anteils zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. Armin Grundig steht beratend zur Verfügung.

Kollegiale

PaulRiegel 20:15, 4. Jul 2010 (CEST)

Vorbemerkung

Salve,

brauch es derartiges, damit die Ordnung beispielsweise eingeordnet (als Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden) werden kann?

Kollegiale

--PaulRiegel 02:31, 23. Jun 2010 (CEST)


Freiwilligkeit der Zahlung des Beitrages für die (Studentinnen- und) Studentenschaft

Zu § 5 Antragsberechtigte III:

Dass eine Befreiung für den Anteil für das Semesterticket möglich ist, ist mir klar. Aber gilt das auch für den Anteil für die (Studentinnen- und) Studentenschaft? Ich glaube eher nicht. Die Freiwilligkeit sollte bitte in der BO geprüft werden.

--PaulRiegel 02:49, 23. Jun 2010 (CEST)

Wo ist von Freiwilligkeit die Rede? Ich denke, dass der Beitrag für die (Studentinnen- und) Studentenschaft solidarisch übernommen werden kann. So kann jemand bei dem Vorliegen eines sozialen Härtefalls seiner Beitragspflicht nachkommen. Zusätzlich ist in der Begründung darauf hingewiesen, das der Beitrag für (Studentinnen- und) Studentenschaft eher ein marginaler Posten (im vgl. zu den anderen Anteilen) ist.

--JoSch 10:18, 23. Jun 2010 (CEST)

Da steht doch das Wort 'freiwilig' drin, oder? Oder raff ich irgendwas nicht?

--PaulRiegel 01:14, 28. Jun 2010 (CEST)

aus Mitteln der Studentinnen- und Studentenschaft

Es erscheint wichtig, dass dargestellt wir, dass die Gelder aus Mitteln des StuRa entnommen werden. Anderenfalls könnten die Verkehrsbetriebe Angst bekommen, dass sie um ihre Gelder gebracht werden (Im Übrigen könnten wir anfrag, ob sie uns nicht bei Härtefällen unterstützen wollen.).

-- DennyMeirich -- PaulRiegel 22:10, 14. Jul 2010 (CEST)