Studentische Hilfskraft
Studentische Hilfskraft sind StudentInnen, die von der Hochschule für (wissenschaftliche) Arbeiten und Dienstleistungen angestellt werden (gemäß §57 Absatz 3 SächsHSG). Sie bilden eine wichtige Säule bei der Bewältigung anfallender Aufgaben. Diese umfassen z.B. Tutorien und Forschungstätigkeit. Der Stundenlohn beträgt im Moment 8,28 € pro Stunde.
Rechte
- Urlaub (keine Nacharbeit), auch über Feiertage wie z.B. Weihnachten
- Krankheit (keine Nacharbeit)
- Mutterschutz
Probleme
- Mittelentfremdung
- mangelnde Ausschreibung
- Abhängigkeitsverhältnisse (z.B. zu Dozenten/Prüfern)
- stellenweise kein Wissen bzgl. Rechte und Pflichten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Siehe auch
Weblinks
- Studentische Hilfskräfte und ihre Rechte (pdf)
- DGB - students at work
- students at work Beratungsforum
- Geld ist nicht alles - Tarifvertragsinitiative für studentische Hilfskräft (pdf)
- Informationsheft »Lohnsteuer - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler 2011« (pdf)
- Informationen zur Lohnsteuer in Sachsen