Hochschulrahmengesetz
Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.