Verwaltungsverfahrensgesetz

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 14. Januar 2012, 08:20 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anwendung

Das Verwaltungsverfahrensgesetz, kurz VwVfG, ist ein Gesetz der BRD, das Grundsätze zu Verfahren im öffentlichen Bereich regelt.

Es ist aber eben auch für die Verwaltungsverfahren im Land Sachsen sehr relevant, denn gemäß § 1 Satz 1 SächsVwVfZG (der entsprechenden Rechtsnorm für Sachsen) wird direkt darauf verwiesen. Das bedeutet im Übrigen auch, dass die Studentinnen- und Studentenschaft mit ihren Organen danach "verfahren" muss.

Siehe auch

Weblinks