Organe HTW Dresden

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 8. Dezember 2015, 13:36 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Organe unserer HTW Dresden, als die Organe der Hochschule, sind durch das SächsHSG geregelt.

Eine Ergänzung oder Änderung durch die Grundordnung HTW Dresden ist nicht bekannt.

zentrale Ebene

gemäß § 80 SächsHSG

Senat

Erweiterter Senat

Rektorat

Hochschulrat

Fakultätsebene

gemäß § 87 Absatz 4 SächsHSG

Fakultätsrat

Dekanin oder Dekan

Dekanat

Zusammensetzung

Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule

Grundsätzlich kann die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten auch in allen Organen für ihre Belange vertreten sein.

Zwingend betrifft das gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG jedoch nur die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe, also den Senat und den Fakultätsrat.

An unserer HTW Dresden sind Studentinnen und Studenten auch nur in den Organen, wo eine Beteiligung der Studentinnen und Studenten als Mitgliedergruppe gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Mitwirkung der Studentinnen und Studenten in anderen Organe unserer HTW Dresden wurde, trotz Wunsch und Forderung deren Vertretung, immer abgelehnt. Konkret wurde bei der Erarbeitung und der Beschlussfassung einer überarbeiteten Grundordnung HTW Dresden nach dem SächsHSG von der studentischen Vertretung im Erweiterten Senat ein studentisches Mitglied im Rektorat erfolglos beantragt.

Siehe auch