Wahlleiterin oder Wahlleiter

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Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlleiterinnen und Wahlleiter an der Hochschule.

  1. Für die Hochschule gibt es die Wahlleiterin oder Wahlleiter der Hochschule.
  2. Für die Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unsere" Wahlleiterin oder "unseren" Wahlleiter.

Dieser Artikel handelt von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft.



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Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft

Aufgaben

  • Erfüllung der Aufgaben gemäß der Wahlordnung
    • ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
    • Erstellung der Wählerverzeichnisse
    • Druck der Wahlbekanntmachungen und der Stimmzettel
    • Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses
    • öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung
    • öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind
  • Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung Wahlleitung/Einarbeitung
  • Einarbeitung und Auseinandersetzung mit der Wahlordnung der Studentenschaft und der Hochschule, des Hochschulgesetzes, Satzung bzw. Grundordnung, Grundgesetz
  • Zusammenarbeit mit der Wahlleitung der Hochschule
  • Vorsitz im Wahlausschusses

Durch Hochschule:

  • Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen

Stellvertretung

Siehe auch

Wiki