StuRa:AG AE

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Die Arbeitsgruppe Aufwandtsentschädigung beleuchtet Modelle zur Entschädigung des Aufwandes für die Erfüllung von Aufgaben der Studentenschaft, vergleicht diese miteinander und versucht ein Optimalmodell für die Studierenden der HTW Dresden zu erstellen. Aufwandsentschädigungen (AE) sind kein Lohn, sondern eine Entschädigung für die bereitgestellen Güter in Form von Zeit, Wissen und Fleiß.

Vorteile/Nachteile

Vorteile
  • Arbeitsläufe erfolgen mit größerer Qualität.
  • Unbeliebte Themen werden bearbeitet.
  • Durch die Rechenschaft wird das Handeln transparenter.
  • Studenten erhalten Geld für die Zeit, zu denen sie hätten alternativ hätten arbeiten gehen können.
  • Zufriedenheit durch die monetäre Würdigung ihrer Leistung.
Nachteile
  • Man nimmt nur Themen an, welche entschädigt werden.
  • Es entsteht eine innere Spannung zwischen bezahlten und unbezahlten Mitgliedern.
  • Studentinnen und Studenten mit purem Geldinteresse wollen mitwirken.
  • Der StuRa hat erhebliche Kosten (schon bei durchschnittlich zwei Stunden am Tag kostet es den StuRa für 8 Referatsleiter/Sprecher etwa 6000 Euro im Semester (2 Stunden mal 5 Tage mal 25 Wochen mal 8 Leute mal 3 Euro).
  • Die Kosten für die Verwaltung steigen an.
  • Aktive könnten nur noch ihre eigenen Aufgaben im Blick haben und nicht in anderen Bereichen mitwirken (Warum soll ich für die Referatsleitung Teilarbeiten verrichten, wenn ich keine Aufwandsentschädigung dafür bekomme?)
  • Man kann zur Rechenschaft gezogen werden, risikoreiche Projekte werden nicht versucht zu realisieren.
Aussortiert - zu diskutieren
  • Mit der Festlegung der voraussichtlichen AE kann das Organ die Wertigkeit von Stellen steuern.
Bitte erklären wo da der Vorteil liegt und was das sein soll. Conny 20:08, 14. Okt 2009 (CEST).
Beispielsweise kann der StuRa beschließen, dass eine Stelle mehr voraussichtliche AE erhalten soll, oder gar eine zusätzliche Stelle mit AE schaffen will, weil er die Aktivität in diesem Bereich erhöhen will. So ist eine inhaltliche Steuerung, gemäß des Willens des Organs möglich. PaulRiegel 20:39, 14. Okt 2009 (CEST)
Das kann der StuRa auch ohne AE, beschließen wo mehr Aktivität sein soll. Deine Aussage setzt eine grundsätzliche Fixation auf Geld voraus, welche beispielsweise in den Gesprächen zur KoSe grundlegend abgelehnt wurden. Conny 15:38, 24. Jan 2011 (CET).
Nein. Es geht dabei um den Umfang und die Ausgestaltung von Stellen. Jedoch ist richtig, dass Menschen, die deine dieser Stellen ausfüllen, dafür AE erhalten können.
  • Mit der gewährten Höhe der Aufwandsentschädigung kann das Organ den Grad der Aufgabenerfüllung bemessen.
Quark, die Höhe sagt nichts über Erfüllungsgrad aus, eben nur über den investierten Aufwand. Nicht der der viel Geld bekommt, hat seine Aufgaben geschafft, sondern viele Sachen gefunden, die er dem StuRa als sinnvoll verkaufen konnte. Conny 20:08, 14. Okt 2009 (CEST).
Quark, lieber Conny? Das Recht zur Beurteilung der erbrachten Leistungen den Organen abzusprechen finde ich nicht richtig. Das schaffen die Mitglieder, die von den Studentinnen und Studenten direkt oder indirekt mit dem Mandat ausgestattet wurden. Sonst würde ich mich fragen, was die Organe dann überhaupt bewerten könnten. PaulRiegel 20:39, 14. Okt 2009 (CEST)
Wie gesagt, die Bewertung mal außen vor - die Höhe sagt nichts über den Grad der Erfüllung aus. Vielleicht etwas über den Umfang der Arbeit (was wiederum vom Kosten/Geld Faktor abhäng). Somit kann nichts gemessen werden, außer wieviel Geld ausgegeben wurde. Conny 15:38, 24. Jan 2011 (CET).
  • Der StuRa (und ggf. AE-zahlende FSRs) schafften ein mögliches Problem zur Akzeptanz bei den gesamten Studentinnen und Studenten.
Bitte erkären, ist nämlich entgegengesetzt. 1 AE Mensch und 5000 Studies die mit dem Finger drauf zeigen. Conny 20:08, 14. Okt 2009 (CEST).
Anscheinend von mir missverständlich ausgedrückt. Besser so? Wenn ja, dann bitte wieder hoch. PaulRiegel 20:39, 14. Okt 2009 (CEST)
Nunja, es kann ein Akzeptanzproblem entstehen - wieder bei Contra rein? Grüße, Conny 15:38, 24. Jan 2011 (CET).
Nö! :-D Vielleicht entsteht aber eine "Wahrnehmung" für die Geschehnisse. :-) -- PaulRiegel 03:46, 18. Mai 2011 (CEST)

Empfänger

  • Ein prinzipielles Anrecht auf eine AE hätten nur Teile der Exekutive.

Aufgaben nach Priorität

  1. Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen, sich orientierend an § 24 SächsHSG
  2. Abschätzung des Zeitaufwandes für genannte Tätigkeiten

Vorarbeit

Bevor eine AE gezahlt werden kann muss Folgendes durch Prüfung auf Machbarkeit sichergestellt sein:

  1. Es finden sich Freiwillige, die in den StuRa kommen und Inhalte von freiwilligen Studies begleiten.
  2. Der StuRa akquiriert über vorhandene Gremien (FSR, FBR, etc.) freiwillige Mitwirkende zu studentischen Zielen (Problem der Doppelbelastung, Vorteil des guten Informationsflusses).
  3. Der StuRa kontaktiert andere Hochschulen und Vereine zur Hilfe.
  4. Der StuRa hebt den Semesterbeitrag damit die Studentinnen- und Studentenschaft Ihren Pflichten gemäß SächsHSG nachkommen und
    1. schreibt die Stellen in der Studentinnen- und Studentenschaft aus,
    2. entschädigt mit diesem Geld extern Angestellte Personen nach Tarif zu Umsetzung der nicht abgedeckten Aufgabenbereiche.

Vergabereihenfolge

  1. Aufgaben nach Tätigkeitsbeschreibung werden durchgeführt.
  2. Die Tätigen stellen die Ergebnisse nach getaner Arbeit dem StuRa vor.
  3. Die Tätigen beantragen AE.
  4. Der StuRa, welcher nicht aus Tätigen besteht, beschließt Zahlung oder Ablehnung der AE auf Grund des Erfüllungsgrades.

Interessenten

  • Paul
  • Max
  • ...