StuRa:Studentinnen- und Studentenrat/Aufgabenerfüllung

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Version vom 23. August 2009, 14:07 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Ergänzung der zu erfolgenden Zuordnung der Bereiche der Referate zu den Aufgaben)
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Die Studentinnen und Studentenschaft hat mindestens die gesetzlichen Aufgaben. Diese müssen durch den StuRa, als dessen Organ, erfüllt werden. Das heißt die Aufgaben werden durch den StuRa unterstützt, optimiert, präsentiert und ausgewertet. Er sorgt dafür das sie erfüllt werden.

Daher soll der StuRa die im Jahr 2009 durchgeführten Tätigkeiten den jeweiligen Aufgabenbereichen zuordnen:

§ 24 Rechtsstellung, Aufgaben und Mitwirkung der Studentenschaft [1]
(1) Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze.
(2) Die Studentenschaft wirkt an der Selbstverwaltung der Hochschule nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Grundordnung der Hochschule mit. Sie untersteht der Rechtsaufsicht der Hochschule. Für Maßnahmen der Aufsicht gilt § 7 Abs. 1 bis 3 entsprechend.
(3) Die Aufgaben der Studentenschaft sind die
  1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
  2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
  3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
  4. Unterstützung der Studenten im Studium,
  5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule
  6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
  7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.

Projekt-Aufgaben Zuweisung

Folgend werden die Aufgaben mit den durch den StuRa durchgeführten Projekten aufgefüllt:

  1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,
  • Semestereröffnungsfeier
  • Betreuung des Beachvolleyballplatzes
  • Beratungen in sozialen Belangen
  • ...
  2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,
  3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,
  • Verhandlung (mit Vertragsabschluss) zum Semesterticket
  • Vermittlung zur Hilfe für StudentInnen in finanziellen Notlagen
  4. Unterstützung der Studenten im Studium,
  • Hochschul ABC
  • Einführungsveranstaltung
  • WLAN Einrichtung
  • Beratung zum Formblatt 5 (Zwischenergebnis des Studiums) des BAföG, damit die StudentInnen weiterhin gefördert werden.
  • ...
  5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule,
  • Unterstützung bei Erbauung eines Volleyballplatzes
  • ...
  6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,
  • Aufbau und geringfügige Beteiligung am Treffen der StuRä Dresdens (durch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften)
  • regelmäßige Teilnahme am LSR der KSS
  • Teilnahme Mitgliederversammlung der fzs [2] 09-02-27 - 03-01
  • Teilnahme Mitgliederversammlung des ABS 09-02-26
  • Teilnahme Mitgliederversammlung des DAAD [3] 09-06-23
  7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.

Zuweisung Aufgaben zu Referaten und Bereichen

1. Wahrnehmung der hochschulinternen, hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studenten,

2. Mitwirkung an Evaluations- und Bewertungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 und 3,

3. Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studenten,

4. Unterstützung der Studenten im Studium,

5. Förderung des Studentensports unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule

6. Pflege der regionalen, überregionalen und internationalen Studentenbeziehungen und die Förderung der studentischen Mobilität,

7. Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studenten.