StuRa Diskussion:AG AE
Position Einzelner
PaulRiegel
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Zur Erfüllung der Aufgaben werden Stellen geschafften. Die Stellen sind zu beschreiben. Da gehören die
- zu erbringende Leistung,
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten und
- dafür geschätzter Zeitaufwände.
- Die Stellen sind immer bekannt zugeben.
- Das Organ setzt einen (globalen) Stundensatz fest.
- Es ergibt sich eine Ausschreibung. Diese sollte mindestens hochschulweit und für den Zeitraum zwischen Sitzungen verkünden werden.
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet wurden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
- Das Organ stimmt über den Grad der Erfüllung der Aufgaben der Stelle ab und weist die Zahlung der entsprechenden Höhe einer Aufwandsentschädigung an.
- Die Beschreibung der Stelle ist entsprechende der Rechenschaften anzupassen.
PaulRiegel 04:33, 27. Aug 2009 (CEST)