Wahlen

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Version vom 29. Oktober 2009, 01:15 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (erste Sätze zur Wahl der studentischen Organe)
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Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen der Studentinnen- und Studentenschaft

Die Wahl Fachschaftsräte sollte gemeinsam mit der Wahl zum erweiterten Senat stattfinden. Grund dafür ist, dass grundsätzlich die Studentinnen- und Studentenschaft allein für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Da aber bei der Wahl zum erweiterten Senat studentischen Mitglieder jährlich, wie alle studentischen Mitglieder für alle Organe, gewählt werden müssen kann der Aufwand gemeinsam und teilweise auch durch unsere HTW Dresden bewältigt werden.